Wenn Dank zur Pflicht wird: Wann Schenkungen wegen groben Undanks widerrufen werden können
Schenken heißt nicht immer, dass für immer gegeben ist. Im deutschen Erbrecht gibt es eine oft unterschätzte, aber hochbrisante Möglichkeit: Den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks. Was romantisch mit dem Wunsch beginnt, den Kindern oder nahestehenden Personen Vermögenswerte schon zu Lebzeiten zu übertragen, kann im Streitfall zum juristischen Bumerang werden.