Warum ein privater Testamentsvollstrecker kein Anderkonto führen kann – und warum das gerade beim Behindertentestament zum echten Problem wird
Die Testamentsvollstreckung ist eines der wichtigsten Instrumente im Erbrecht, wenn Vermögen geordnet, langfristig und zweckgebunden verwaltet werden soll. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder ein grundlegendes Missverständnis: Viele gehen davon aus, dass ein Testamentsvollstrecker einfach ein sicheres Treuhandkonto (Anderkonto) für den Nachlass führen kann. Genau das ist bei privaten Testamentsvollstreckern rechtlich nicht möglich…