Nachfolgeplanung mit protego.legal Fachanwälte für Erbrecht im Saarland

Stiftungen/Familienstiftungen

Nachhaltig wirken mit Stiftungen

Stiftungen und Familienstiftungen gründen

Die Gründung einer Stiftung ist eine bedeutende Entscheidung, die langfristigen Vermögensschutz, steuerliche Vorteile und die Verwirklichung individueller Ziele ermöglicht. Ob eine gemeinnützige Stiftung, eine Familienstiftung oder eine Treuhandstiftung – jede Stiftungsform bietet spezifische Vorteile und Herausforderungen.

Als spezialisierte Kanzlei für Vermögensschutz und Stiftungsrecht stehen wir Ihnen bei der Gründung einer Stiftung als kompetenter Partner zur Seite. Mit fundiertem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung in der rechtlichen und steuerlichen Beratung begleiten wir Sie durch den gesamten Gründungsprozess – von der ersten Idee bis zur Anerkennung Ihrer Stiftung. Unser Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihre individuellen Bedürfnisse und langfristigen Vermögensziele optimal berücksichtigen.

Wir verstehen die Komplexität des deutschen Stiftungsrechts und die damit verbundenen Herausforderungen. Ob Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen möchten, um einen sozialen oder kulturellen Beitrag zu leisten, oder eine Familienstiftung, um Ihr Vermögen über Generationen hinweg zu sichern – unsere Expertise ermöglicht es, jede Stiftungsform rechtssicher und effizient umzusetzen. Wir begleiten Sie dabei, den Stiftungszweck präzise zu definieren und die erforderlichen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen optimal zu gestalten.

Darüber hinaus bieten wir umfassende Beratung zur optimalen Finanzierung und den steuerlichen Vorteilen einer Stiftung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Stiftungssatzung, der Festlegung des Stiftungskapitals und der Organisation der langfristigen Verwaltung Ihrer Stiftung. Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie von den Steuerbegünstigungen und den langfristigen finanziellen Vorteilen, die Stiftungen bieten, vollumfänglich profitieren und Ihre Vision nachhaltig umsetzen können.

Überblick über die Bedeutung und Arten von Stiftungen

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um eine Stiftung zu gründen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie sich der Prozess auf Ihr Vermögen und Ihre langfristigen Ziele auswirken kann.

Definition von Stiftungen und deren Rolle in Deutschland

Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die durch das Vermögen eines Stifters gebildet wird. Ziel einer Stiftung ist es, einen bestimmten Zweck zu erfüllen, der in der Stiftungssatzung festgelegt ist. Stiftungen sind in Deutschland weit verbreitet und spielen eine bedeutende Rolle im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich.

Kurze Einführung der verschiedenen Stiftungsarten

  • Familienstiftung: Diese Art von Stiftung dient dem langfristigen Erhalt und Schutz des Familienvermögens und wird oft von wohlhabenden Familien genutzt, um das Vermögen über Generationen hinweg zu sichern. Sprechen Sie uns an – wir helfen von der Idee bis zur Umsetzung!
  • Treuhandstiftung: Hier handelt es sich um eine unselbstständige Stiftung, bei der das Vermögen des Stifters treuhänderisch von einer natürlichen oder juristischen Person verwaltet wird. Gerne stellen wir Ihnen den Kontakt zu Treuhändern für Ihre Stiftung her.
  • Gemeinnützige Stiftung: Diese Stiftungen verfolgen soziale, kulturelle oder andere gemeinnützige Zwecke und genießen in der Regel steuerliche Vorteile.

Die Familienstiftung: Langfristiger Vermögensschutz für Generationen

Die Familienstiftung ist eine besonders attraktive Stiftungsform für vermögende Familien, die ihr Vermögen langfristig schützen und generationsübergreifend erhalten möchten. Anders als gemeinnützige Stiftungen verfolgt die Familienstiftung in der Regel keine gemeinnützigen Zwecke, sondern dient dem Nutzen der Familie und dem Erhalt des Familienvermögens. Sie spielt eine zentrale Rolle in der Nachfolgeplanung, da sie es ermöglicht, Vermögen in einer geschützten Struktur zu verwalten und zu erhalten.

Was ist eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung ist eine privatrechtliche Stiftung, die mit dem Ziel gegründet wird, das Vermögen einer Familie langfristig zu sichern und für die Mitglieder der Familie nutzbar zu machen. Die Besonderheit liegt darin, dass das Stiftungskapital der Familienstiftung “verfestigt” ist – das bedeutet, dass das Vermögen in die Stiftung eingebracht wird und dort bleibt. Die Erträge, die aus dem Vermögen erwirtschaftet werden, fließen den begünstigten Familienmitgliedern zu, die in der Stiftungssatzung festgelegt sind.

Die Familienstiftung wird in der Regel durch den Stifter (oder die Stifterin) gegründet, der/die den Zweck der Stiftung und die begünstigten Personen bestimmt. Meistens handelt es sich bei den Begünstigten um Familienmitglieder, doch es können auch andere Personen oder Einrichtungen einbezogen werden.

Eine wichtige Regelung ist, dass der Stifterwille auch nach dem Tod des Stifters strikt eingehalten werden muss, was die Familienstiftung zu einem wichtigen Instrument der Nachlassplanung macht.

Vorteile der Familienstiftung

Die Gründung einer Familienstiftung bietet zahlreiche Vorteile, sowohl im Hinblick auf den Vermögensschutz als auch auf steuerliche Aspekte und die langfristige Strukturierung des Familienvermögens:

  • Langfristiger Vermögensschutz: Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen ist rechtlich von den Familienmitgliedern getrennt und kann somit nicht durch individuelle Lebensumstände wie Insolvenz oder Scheidung gefährdet werden. Es bleibt in der Stiftung und steht dauerhaft zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung.
  • Steuerliche Vorteile: Familienstiftungen bieten erhebliche steuerliche Vorteile, insbesondere im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Durch die Gründung der Stiftung zu Lebzeiten des Stifters kann Vermögen steuerlich begünstigt an die nachfolgenden Generationen übertragen werden. Die Stiftung selbst unterliegt lediglich der Körperschaftsteuer auf ihre Erträge, während Ausschüttungen an die Familienmitglieder mit der Einkommensteuer zu versteuern sind.
  • Nachlassplanung und Sicherung des Familienfriedens: Die Familienstiftung ermöglicht es, das Vermögen klar geregelt an die nachfolgenden Generationen zu übertragen, ohne dass es zu Erbstreitigkeiten kommt. Durch die feste Regelung in der Stiftungssatzung wird sichergestellt, dass der Stifterwille auch nach dem Tod des Stifters beachtet wird, was den Familienfrieden langfristig bewahren kann.
  • Flexibilität in der Vermögensverwaltung: Obwohl das Grundstockvermögen der Familienstiftung nicht veräußert werden darf, bieten die Erträge aus dem Vermögen flexible Möglichkeiten für Ausschüttungen und die Unterstützung der Familienmitglieder. Auch die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Umstände ist möglich, solange der Stiftungszweck beachtet wird.
  • Generationsübergreifende Planung: Die Familienstiftung erlaubt es, das Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg zu sichern. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn der Stifter befürchtet, dass künftige Generationen das Vermögen leichtfertig oder falsch verwenden könnten. Die Stiftung dient als Instrument der Kontrolle und Verwaltung.

Gründung einer Familienstiftung: Schritt für Schritt

Der Gründungsprozess einer Familienstiftung erfordert sorgfältige Planung und die Unterstützung erfahrener Experten im Stiftungs- und Steuerrecht. Die wesentlichen Schritte zur Gründung sind:

  • Stiftungszweck festlegen: Der Stifter muss einen klaren Zweck für die Familienstiftung definieren. Dieser kann sowohl wirtschaftlicher Natur sein (z. B. die Verwaltung und der Erhalt von Immobilien oder Unternehmen) als auch den Nutzen der Familie betreffen (z. B. die Sicherstellung einer regelmäßigen Versorgung von Familienmitgliedern).
  • Stiftungsgeschäft aufsetzen: Das Stiftungsgeschäft ist die formelle Erklärung des Stifters, eine Familienstiftung zu gründen. Es enthält den Willen des Stifters, das Vermögen in die Stiftung einzubringen und den Zweck der Stiftung zu definieren.
  • Stiftungssatzung erstellen: Die Stiftungssatzung ist das zentrale Dokument der Familienstiftung. Sie regelt alle wesentlichen Punkte, einschließlich der Rechte und Pflichten der Stiftungsorgane, der Verwaltung des Vermögens und der Begünstigten. Auch Regeln zur Änderung der Satzung, zum Umgang mit Erträgen und zu möglichen Ausschüttungen an die Begünstigten sind hier festgelegt.
  • Grundstockvermögen festlegen: Das Grundstockvermögen ist das Kapital, das in die Stiftung eingebracht wird. Es muss so bemessen sein, dass der Stiftungszweck langfristig erfüllt werden kann. Häufig handelt es sich dabei um Immobilien, Unternehmen oder Wertpapiere.
  • Anerkennung und Eintragung: Die Familienstiftung muss von der Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes anerkannt und ins Stiftungsregister eingetragen werden. Erst mit der Anerkennung erlangt die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit – es sei denn, sie wird als Treuhandstiftung angelegt.
  • Verwaltung und Stiftungsorgane: Eine Familienstiftung benötigt mindestens einen Vorstand als Organ, das für die laufende Verwaltung verantwortlich ist. In vielen Fällen wird zusätzlich ein Kuratorium eingesetzt, das den Vorstand überwacht. Die Stiftungsorgane agieren strikt nach den Vorgaben der Stiftungssatzung und dem Stifterwillen.

Steuerliche Aspekte der Familienstiftung

Ein großer Vorteil der Familienstiftung liegt in den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen wird aus dem Privatvermögen des Stifters herausgelöst und kann so vor der Erbschafts- und Schenkungssteuer geschützt werden. Nach der Gründung unterliegt die Stiftung zwar der Körperschaftssteuer, jedoch bestehen hier oft erhebliche Gestaltungsspielräume, insbesondere durch die Nutzung von Freistellungen oder Steuerbefreiungen.

Ausschüttungen an die begünstigten Familienmitglieder werden als Einkommen besteuert, doch auch hier lassen sich durch die richtige Strukturierung steuerliche Vorteile erzielen. Wir beraten Sie umfassend zur optimalen steuerlichen Gestaltung Ihrer Familienstiftung, sodass sowohl die Stiftung als auch die Begünstigten steuerlich entlastet werden.

Herausforderungen bei der Familienstiftung

Obwohl die Familienstiftung viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Herausforderungen, die bedacht werden müssen:

  • Hoher Verwaltungsaufwand: Die laufende Verwaltung einer Familienstiftung erfordert Zeit und Expertise, insbesondere wenn es um die Erfüllung der Vorgaben der Stiftungsaufsicht und die steuerliche Planung geht.
  • Einschränkungen in der Vermögensverwendung: Einmal in die Stiftung eingebrachtes Vermögen bleibt dort dauerhaft und kann nicht mehr an die Stifter oder Begünstigten zurückgeführt werden, was langfristige Planungen erfordert.

Mit unserer spezialisierten Kanzlei an Ihrer Seite sorgen wir dafür, dass Sie von den Vorteilen einer Familienstiftung profitieren, während wir die rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen für Sie meistern. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur langfristigen Verwaltung Ihrer Stiftung, um sicherzustellen, dass Ihre Familienstiftung nicht nur rechtssicher, sondern auch effizient und nachhaltig verwaltet wird.

Das ist für alle Arten von Stiftungen wichtig

Kosten und finanzielle Überlegungen

Was kostet die Gründung einer Stiftung?

Die Kosten für die Gründung einer Stiftung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Stiftung, das Stiftungskapital und die Notarkosten. Gerne stellen wir im Rahmen eines ersten Konzepts die voraussichtlichen Kosten zusammen. Vorab: bei einer sog. Ewigkeitsstiftung sollte das Stiftungskapital so hoch sein, dass es nachhaltig genügend Erträge erwirtschaftet, Ihren Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können. Manche sagen, dass ab 500.000 EUR die Kapitalerträge ausreichen dürften. Es kommt aber – wie so oft – auf den Einzelfall an.

Durchschnittliche Kosten für die Stiftungsgründung

Neben dem Stiftungskapital fallen zusätzliche Kosten an, darunter Notar- und Anwaltskosten, Verwaltungskosten sowie laufende Gebühren für die Stiftungsaufsicht. Je nach Umfang und Struktur der Stiftung können diese Kosten variieren.

Erklärung der Begriffe: Stiftungskapital, Verwaltungskosten, Zustiftungen

  • Stiftungskapital: Das Vermögen, das der Stifter der Stiftung widmet. Es bildet die finanzielle Basis für die Erfüllung des Stiftungszwecks.
  • Verwaltungskosten: Diese Kosten fallen für die Verwaltung und Organisation der Stiftung an, einschließlich der Kosten für Buchhaltung und Stiftungsaufsicht.
  • Zustiftungen: Weitere Zuwendungen an die Stiftung, die das Stiftungskapital aufstocken.

Stiftungsarbeit

Die Rolle der Stifterin oder des Stifters ist entscheidend für den Erfolg einer Stiftung. Sie legen den Zweck der Stiftung fest und stellen das Grundstockvermögen bereit. Zudem bleibt die Stifterin häufig langfristig in die Stiftungsarbeit eingebunden.

Unsere Kanzlei steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Ziele und Visionen nachhaltig umgesetzt werden.

Grundstockvermögen

Das Grundstockvermögen bildet die finanzielle Basis jeder Stiftung. Es muss so bemessen sein, dass die Stiftung ihren Zweck dauerhaft erfüllen kann. Je nach Art der Stiftung, wie z.B. bei der Verbrauchsstiftung, kann das Grundstockvermögen entweder erhalten bleiben oder im Laufe der Zeit aufgebraucht werden. Wir beraten Sie bei der Festlegung des passenden Grundstockvermögens für Ihre Stiftung und unterstützen Sie bei der strategischen Planung der Mittelverwendung.

Mit unserer spezialisierten Kanzlei für Vermögensschutz und Stiftungsrecht sind Sie bestens aufgestellt, um Ihre Stiftung erfolgreich zu gründen und nachhaltig zu gestalten. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung in allen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen rund um das Thema Stiftungen.

Finanzierung und Steuervorteile einer Stiftung

Steuerliche Vorteile für gemeinnützige Zwecke

Eine gemeinnützige Stiftung kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten, da Zustiftungen als Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden können. Zudem ist die Stiftung selbst von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, sofern sie gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Sonderausgabenabzug und Steuerbegünstigungen

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können als Sonderausgabenabzug bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte geltend gemacht werden. Überdies genießen Stiftungen oft Steuerbegünstigungen bei Erbschaften und Schenkungen, was sie für Vermögende besonders attraktiv macht.

Abgabenordnung und steuerliche Rahmenbedingungen

Die Abgabenordnung (AO) bildet die Grundlage für die steuerliche Anerkennung von gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen Stiftungen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, insbesondere im Hinblick auf Spenden und Zustiftungen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen detaillierte Beratung zur Abgabenordnung, um sicherzustellen, dass Ihre Stiftung alle steuerlichen Vorteile ausschöpft. 

Gründungsprozess und rechtliche Aspekte

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zentrale Vorschriften zur Gründung und Verwaltung von Stiftungen. Insbesondere die Paragraphen §§ 80 bis 88 BGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen, einschließlich der Anforderungen an die Satzung und das Grundstockvermögen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung stiftungsrechtlicher Dokumente gemäß den Vorgaben des BGB.

Schritte zur Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung erfordert eine sorgfältige Planung. Zu den wichtigsten Schritten gehören:

  • Definition des Stiftungszwecks: Der Zweck muss klar formuliert und in der Stiftungssatzung verankert sein.
  • Stiftungsgeschäft aufsetzen: Dies ist die formelle Erklärung des Stifters zur Gründung der Stiftung.
  • Erstellung der Stiftungssatzung: Dieses Dokument regelt die Verwaltung und den Zweck der Stiftung.
  • Eintragung ins Stiftungsregister: Rechtsfähige Stiftungen müssen in das Stiftungsregister eingetragen werden.

Wichtige Dokumente: Stiftungssatzung, Stiftungsvermögen

Die Stiftungssatzung ist das zentrale Dokument, das den Zweck der Stiftung, die Verwaltung und die Verwendung des Vermögens festlegt. Das Stiftungsvermögen bildet die finanzielle Grundlage und sollte so bemessen sein, dass der Stiftungszweck langfristig erfüllt werden kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Gründung und Verwaltung einer Stiftung unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Die Stiftungsaufsicht überprüft regelmäßig, ob die Stiftung den festgelegten Zweck erfüllt und ordnungsgemäß verwaltet wird.

Stiftungsbehörden

Die Stiftungsbehörden spielen eine zentrale Rolle bei der Anerkennung und Überwachung von Stiftungen. In Deutschland sind diese Behörden auf Länderebene organisiert und stellen sicher, dass die Stiftung den festgelegten Stiftungszweck erfüllt und ordnungsgemäß verwaltet wird. Sie prüfen auch die Satzung der Stiftung und entscheiden über die Anerkennung. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen für die Einreichung bei der Stiftungsbehörde korrekt vorzubereiten.

Staatliche Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht

Für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung ist die staatliche Anerkennung unerlässlich.

Eine rechtsfähige Stiftung erlangt erst nach der Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde ihre Rechtspersönlichkeit. Diese Behörde überwacht die Einhaltung des Stiftungszwecks und die ordnungsgemäße Verwaltung.

Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stiftungsbehörde, die die Stiftung daraufhin prüft, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dazu gehört die Einhaltung von Mindestanforderungen, wie der festgelegte Stiftungszweck und das notwendige Stiftungskapital. Erst nach der Anerkennung durch die Behörden erlangt die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit und wird ins Stiftungsregister eingetragen. Wir begleiten den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Stiftungsorgane

Eine Stiftung benötigt eine klare organisatorische Struktur. Zu den Stiftungsorganen gehören in der Regel der Vorstand und gegebenenfalls ein Kuratorium. Diese Organe sind verantwortlich für die Verwaltung des Stiftungskapitals und die Umsetzung des Stiftungszwecks. Sie unterliegen den Vorgaben der Stiftungssatzung und der Überwachung durch die Stiftungsbehörde. Unsere Beratung hilft Ihnen, die geeigneten Stiftungsorgane zu bestimmen und deren Aufgaben rechtssicher zu regeln.

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand ist das leitende Organ einer Stiftung und trägt die Verantwortung für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszwecks. Er wird in der Stiftungssatzung festgelegt und kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.

Zu den Aufgaben des Vorstands gehören die Ertragsverwaltung, die Durchführung der Satzungsziele sowie die Kommunikation mit der Stiftungsaufsicht.

Wir beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder und unterstützen bei der rechtlichen Ausgestaltung ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Unterschiede zwischen rechtsfähiger Stiftung und Treuhandstiftung

Eine rechtsfähige Stiftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist im Stiftungsregister eingetragen. Eine Treuhandstiftung ist hingegen keine juristische Person und wird von einem Treuhänder verwaltet.

Verbrauchsstiftung

Eine Verbrauchsstiftung unterscheidet sich von klassischen Stiftungen dadurch, dass das Stiftungskapital nicht dauerhaft erhalten bleibt. Das Vermögen wird stattdessen über einen festgelegten Zeitraum verbraucht, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Diese Form eignet sich besonders für Projekte mit einer zeitlich begrenzten Zielsetzung.

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Gestaltung einer Verbrauchsstiftung und sorgen dafür, dass alle Vorgaben der Stiftungsaufsicht eingehalten werden.

Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die in der Regel von einer Gemeinschaft aus Privatpersonen, Unternehmen und anderen lokalen Akteuren getragen wird. Sie verfolgt das Ziel, das Gemeinwesen zu stärken und verschiedene Projekte in der Region zu fördern.

Bürgerstiftungen sind von der Abgabenordnung anerkannt und können steuerliche Vorteile bieten.

Wir beraten Sie umfassend über die Vorteile und rechtlichen Voraussetzungen einer Bürgerstiftung.

Kirchliche Zwecke/Kirchliche Stiftung

Stiftungen, die kirchliche Zwecke verfolgen, setzen sich in der Regel für religiöse, soziale oder karitative Aufgaben im kirchlichen Kontext ein. Sie unterstützen Projekte wie den Bau und die Erhaltung von Kirchen, religiöse Bildung oder die Förderung von sozialem Engagement in der Gemeinde. Solche Stiftungen genießen in Deutschland steuerliche Vorteile, da sie als gemeinnützig anerkannt sind und somit von der Körperschaftssteuer befreit werden können. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend bei der Gründung von Stiftungen mit kirchlichem Zweck, um sowohl rechtliche als auch steuerliche Rahmenbedingungen optimal zu gestalten.

Privatnützige Stiftungen

Privatnützige Stiftungen werden in erster Linie gegründet, um das Vermögen des Stifters oder der Stifterin sowie dessen Familie zu sichern. Sie dienen nicht der Gemeinnützigkeit, sondern dem Nutzen einer begrenzten Gruppe von Begünstigten, meistens Familienangehörigen. Ein klassisches Beispiel für eine privatnützige Stiftung ist die Familienstiftung, die das Familienvermögen über Generationen hinweg schützen soll. Solche Stiftungen unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, können jedoch je nach Strukturierung steuerliche Vorteile bieten.

gGmbH

Die gGmbH (gemeinnützige GmbH) ist eine weitere Rechtsform, die zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke genutzt wird.

Im Unterschied zur Stiftung handelt es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft, deren Gewinne ausschließlich für gemeinnützige Ziele verwendet werden dürfen. Sie bietet mehr Flexibilität in der operativen Führung, muss aber ebenfalls steuerliche Begünstigungen nach der Abgabenordnung nachweisen.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend bei der Gründung und rechtlichen Ausgestaltung einer gGmbH.

Vor- und Nachteile einer Stiftungsgründung

Vorteile

Die Gründung einer Stiftung erfordert eine sorgfältige Planung. Zu den wichtigsten Schritten gehören:

  • Nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks: Der Stifter kann sicherstellen, dass sein Vermögen langfristig für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird.
  • Steuerbegünstigungen: Gemeinnützige Stiftungen bieten erhebliche steuerliche Vorteile.
  • Gesellschaftlicher Einfluss: Mit einer Stiftung kann der Stifter einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten.

Herausforderungen und Nachteile

  • Aufwand für die Gründung und Verwaltung: Die Gründung und Verwaltung einer Stiftung ist mit erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen verbunden.
  • Einschränkungen durch die Stiftungssatzung: Einmal festgelegt, kann der Stiftungszweck nur unter bestimmten Bedingungen geändert werden.

Für wen lohnt sich eine Stiftung?

Eine Stiftung ist besonders für vermögende Personen interessant, die langfristig Vermögensschutz suchen oder gemeinnützige Zwecke verfolgen möchten. Sie eignet sich für Personen, die ihr Vermögen sinnvoll für zukünftige Generationen sichern wollen.

Individuelle Gründe für die Gründung einer Familienstiftung oder gemeinnützigen Stiftung

Die Gründung einer Familienstiftung kann sinnvoll sein, um das Familienvermögen über Generationen hinweg zu sichern, während eine gemeinnützige Stiftung gesellschaftliche oder soziale Projekte langfristig unterstützt.

Abwägung der persönlichen Ziele im Vergleich zu den Anforderungen und Verpflichtungen

Vor der Gründung sollten potenzielle Stifter genau abwägen, ob ihre persönlichen Ziele mit den Verpflichtungen und Herausforderungen, die mit der Verwaltung einer Stiftung einhergehen, in Einklang stehen. 

Wann macht es Sinn, eine Stiftung zu gründen?

Die Gründung einer Stiftung kann in bestimmten Lebenssituationen besonders sinnvoll sein, etwa bei der Nachlassplanung oder wenn der Wunsch besteht, einen positiven gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.

Langfristige Planung und die Bedeutung des Stifterwillens

Die Gründung einer Stiftung erfordert eine sorgfältige und langfristige Planung, um sicherzustellen, dass der Stifterwille über viele Jahre hinweg respektiert und umgesetzt wird. 

Geldanlage

Die Geldanlage des Stiftungsvermögens ist ein zentraler Punkt der Stiftungsverwaltung. Das Vermögen muss so angelegt werden, dass es langfristig Erträge erwirtschaftet, ohne das Grundstockvermögen zu gefährden.

Die Anlagestrategie hängt dabei vom Stiftungszweck und der Satzung ab. Typische Anlageformen sind Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen.

Unsere Kanzlei berät Sie zusammen mit unseren Netzwerkpartnern dabei, wie Sie die Geldanlage Ihrer Stiftung rechtssicher und ertragsorientiert gestalten können, um den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Gründung einer Stiftung ist eine bedeutende Entscheidung, die langfristige Vorteile bietet. Sie ermöglicht es, das eigene Vermögen nachhaltig zu schützen und steuerliche Vorteile zu nutzen, während gleichzeitig ein gesellschaftlicher Beitrag geleistet wird.

Stiftungen bieten nicht nur Vermögensschutz, sondern tragen auch zur Verwirklichung langfristiger Ziele bei – sei es im familiären oder gemeinnützigen Kontext. Wenn Sie erwägen, eine Stiftung zu gründen, lohnt es sich, uns als spezialisierte Kanzlei zu Rate zu ziehen, um den komplexen Gründungsprozess sicher und effektiv zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Stiftungen

Wie viel Vermögen braucht man für die Stiftungsgründung?

Die Höhe des erforderlichen Stiftungsvermögens hängt von der Stiftungsform und dem Stiftungszweck ab. In Deutschland empfehlen viele Stiftungsbehörden ein Mindestkapital von 50.000 bis 100.000 Euro, damit die Stiftung langfristig wirtschaftlich arbeiten kann. Bei gemeinnützigen Stiftungen ist ein höheres Kapital sinnvoll, da die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks ausreichen müssen.

Kann ich als Privatperson eine Stiftung gründen?

Ja, eine Stiftung kann von jeder Privatperson ins Leben gerufen werden. Voraussetzung ist eine rechtskonforme Stiftungssatzung, die den Zweck, die Vermögensverwaltung und die Gremien der Stiftung regelt. Je nach Stiftungsart – z. B. gemeinnützig oder privatnützig – gibt es unterschiedliche rechtliche und steuerliche Anforderungen

Was sind die Vorteile einer Stiftung?

Eine Stiftung bietet zahlreiche Vorteile: Sie schützt Vermögen vor Zersplitterung durch Erbschaften, ermöglicht eine gezielte Vermögensnachfolge und bietet erhebliche steuerliche Begünstigungen. Besonders gemeinnützige Stiftungen profitieren von Steuererleichterungen und können Spenden entgegennehmen. Zudem verhindert eine Stiftung oft Streitigkeiten unter Erben, da das Vermögen klar geregelt und langfristig erhalten bleibt.

Was ist eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung ist eine besondere Form der Stiftung, die das Vermögen einer Familie über Generationen hinweg sichert. Sie kann als Instrument der Nachfolgeplanung dienen, indem sie Unternehmensanteile oder Immobilien hält und die Begünstigten – meist Familienmitglieder – finanziell versorgt. Im Gegensatz zu einer klassischen Erbfolge bleibt das Vermögen als Einheit bestehen, was eine nachhaltige Struktur für künftige Generationen schafft.

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