Vermögen schützen durch protego.legal Fachanwälte für Erbrecht im Saarland

Testamente gestalten

Rechtssichere Lösungen für Ihre Nachlassplanung

Erbrechtliche Klarheit durch ein Testament

Die Gestaltung eines Testaments ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Sie legt fest, wie Ihr Nachlass verteilt wird und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Ableben respektiert werden. Bei der Testamentsgestaltung steckt der Teufel im Detail. Als Fachanwälte für Erbrecht wissen wir, worauf es ankommt, damit Ihr letzter Wille rechtssicher und in klarer und verständlicher Sprache zu Papier gebracht wird. Das schafft bei Eintritt des Erbfalls Klarheit für Ihre Angehörigen und verhindert Streit innerhalb etwaiger Erbengemeinschaften.

Warum ein Testament wichtig ist

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Einfluss auf die Verteilung Ihres Nachlasses zu nehmen. Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind zunächst Kinder und Ehegatte, sofern keine Kinder vorhanden sind, aber auch Eltern oder weitere Verwandte. Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, ist immer auch mit Zufall verbunden und stimmt möglicherweise im Ergebnis nicht mit Ihrem wirklichen letzten Willen überein. Durch ein handschriftliches oder notarielles Testament können Sie Ihre Erben bestimmen, Angehörige enterben, Vermächtnisse festlegen und spezielle Anweisungen für die Verteilung Ihres Nachlasses geben.

Wer kann ein Testament errichten?

Wer ein Testament errichtet, muss testierfähig sein. Testierfähigkeit liegt vor, wenn der Testierende das 16. Lebensjahr vollendet hat. An der Testierfähigkeit kann es fehlen, wenn der Testierende wegen krankhafter Störung seiner Geistestätigkeit nicht in der Lage ist, die Tragweite seiner Anordnungen zu verstehen. Wichtig zu beachten ist, dass der Zustand der Testierfähigkeit nicht zwingend der Geschäftsfähigkeit entspricht.

Gründe für ein Testament

  • Individuelle Nachlassplanung: Sie bestimmen, wer Ihr Erbe wird und in welchem Umfang.
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Ein klar formuliertes Testament reduziert das Risiko von Konflikten zwischen den Erben.
  • Absicherung Ihrer Angehörigen: Ein umsichtig formuliertes Testament sichert die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen. Dies ist besonders wichtig, wenn Minderjährige, Bedürftige oder Menschen mit Handicap zur Erbfolge gelangen.
  • Erbschaftssteuer sparen: Durch eine durchdachte und frühzeitige Nachlassplanung können steuerliche Belastungen durch Erbschaftssteuer optimiert werden.

Arten von Testamenten

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die sich in ihrer Form und ihren rechtlichen Anforderungen unterscheiden. Uns ist es wichtig, dass Sie eine Verfügung von Todes wegen errichten, das zu Ihrer Lebenssituation passt. Ob Erbvertrag, öffentliches Testament oder eigenhändiges Testament: wir ermitteln gemeinsam, welche Art von Testament für Sie sinnvoll ist.

Eigenhändiges Testament

Ein eigenhändiges Testament muss von Ihnen persönlich handschriftlich verfasst und mit Angabe von Datum unterschrieben werden. Nur unter Einhaltung dieser Formvorschriften gilt ein Testament als wirksam errichtet. Ein maschinengeschriebenes und ausgedrucktes Dokument genügt diesen Anforderungen nicht!

Das eigenhändige Testament ist kostengünstig und kann jederzeit geändert werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass bei Vorliegen eines handschriftlichen Testaments im Erbfall ein Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden muss. Auch handschriftliche Testamente können durch Hinterlegung beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung genommen werden, was ähnlich wie beim notariellen Testament gewährleistet, dass das Testament im Erbfall beim Nachlassgericht ankommt und eröffnet werden kann.

Notarielles Testament / Öffentliches Testament

Ein notarielles Testament wird von einem Notar oder Notarin beurkundet. Ein notarielles Testament wird im zentralen Testamentsregister registriert, was gewährleistet, dass das Testament im Erbfall auch sicher beim Nachlassgericht ankommt und eröffnet wird. Das notarielle / öffentliche Testament ersetzt den Erbschein, was die Abwicklung des Nachlasses erleichtert und beschleunigt.

Gemeinschaftliches Testament

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament verfassen, das in der Regel die Erbfolge für beide Partner regelt. Dieses Testament kann bindende Vereinbarungen enthalten, die auch über den Tod eines Partners hinaus gelten. Die bekannteste Variante des gemeinschaftlichen Testaments ist das „Berliner Testament“.

Erbvertrag

In einem Erbvertrag können mehrere Personen (meist Ehegatten oder nicht verheiratete Paare) bindende Verfügungen von Todes wegen treffen. Der Erbvertrag muss durch einen Notar /Notarin beurkundet werden. Der Vorteil des Erbvertrages ist, dass die vertraglich vereinbarten Verfügungen nach Eintritt des Todes für den überlebenden Vertragspartner bindend sind. Auch zu Lebzeiten der Vertragspartner zeichnet sich der Vertrag durch eine hohe Bestandskraft aus, denn die Lösung aus einem Erbvertrag bedarf gesetzlich geregelter Formvorschriften: sofern ein Rücktritt aufgrund der vertraglichen Regelungen überhaupt möglich ist, bedarf dieser der notariellen Beurkundung. Auch muss der Rücktritt persönlich erfolgen.

Berliner Testament für Ehegatten am besten?

Das Berliner Testament ist sicherlich die bekannteste Form des Ehegattentestaments. Das klassische Berliner Testament sieht vor, dass der überlebende Ehegatte zunächst Alleinerbe des erstversterbenden Ehegatten wird und als Schlusserben die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen erben. Um zu verhindern, dass die Kinder nach dem Tod des ersten Ehegatten einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, enthalten viele Berliner Testamente noch die sog. Pflichtteilsstrafklausel. Die Pflichtteilsstrafklausel besagt, dass Kinder, die nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten ihren Pflichtteil geltend machen auch nach dem Tod des zweiten Ehegatten nur den Pflichtteil erhalten sollen. Mit dieser “Sanktion” soll ein Anreiz geschaffen werden, das Vermögen zunächst für den überlebenden Ehegatten als Alleinerben zu erhalten und ihn auf diesem Weg finanziell abzusichern.

Was einfach und für viele Familien sinnvoll klingt, ist in der Praxis oftmals nicht die beste Lösung Vermögen zu vererben. Das Berliner Testament wird veränderten Lebensbedingungen z.B. in Patchworkfamilien nicht gerecht. Es lässt dem überlebenden Ehegatten keine Flexibilität, um auf Veränderungen innerhalb der Familie zu reagieren. Hinzu kommt, dass das Berliner Testament auch bei mittleren Vermögen nicht steueroptimiert ist und die Freibeträge der Erbschaftssteuer oftmals nicht ausreichen.

Wie kann ich ein gemeinschaftliches Testament mit meinem Ehepartner erstellen?

Ehepartner genießen bei der Erstellung eines Testaments eine Formerleichterung. Ehepartner haben die Möglichkeit ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, das bei handschriftlicher Errichtung nur von einem Ehepartner eigenhändig geschrieben sein muss. Der zweite Ehegatte kann dieses Testament dann einfach unterschreiben und erspart sich so den gesamten Text des Testaments erneut abzuschreiben. Diese Formerleichterung besteht auch für Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Schritte zur Testamentsgestaltung

Beratungsgespräch

Der erste Schritt zur Gestaltung Ihres Testaments ist ein ausführliches Beratungsgespräch. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre individuelle familiäre Situation, Ihre Vermögenswerte, klären Ihre Wünsche und Vorstellungen und erläutern die verschiedenen Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen. In diesem Gespräch gehen wir auch eingehend auf eventuelle weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten ein und erörtern, ob in Ihrem individuellen Fall lebzeitige Schenkungen angezeigt sein könnten oder die Errichtung eines Ehevertrages sinnvoll ist.

Entwurf des Testaments

Auf Basis Ihrer Angaben und dem Ergebnis der Beratung erstellen wir einen ersten Entwurf Ihres Testaments. Sollten Sie bereits zu Lebzeiten Schenkungen vornehmen wollen, kümmern wir uns, sofern von Ihnen gewünscht, auch um die Umsetzung dieser notwendigen Schritte.

Überprüfung und Anpassung

Uns ist es ein Anliegen, dass das Testament Ihren Wünschen entspricht und Sie den Inhalt der Verfügungen wirklich inhaltlich verstanden haben. Deshalb folgt auf den ersten Testamentsentwurf üblicherweise ein weiteres Gespräch, in dem wir den Inhalt noch einmal besprechen und ggfs. Anpassungen vornehmen.

Beurkundung / Hinterlegung

Falls Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, übernehmen wir die Koordination mit dem Notar bzw. der Notarin im Vorfeld zur Beurkundung Ihres Testaments oder Erbvertrags.

Bei einem eigenhändigen Testament achten wir darauf, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Wir empfehlen die Registrierung Ihres Testaments im Zentralen Testamentsregister. Dies stellt sicher, dass Ihr Testament im Todesfall leicht auffindbar ist. Auf Wunsch geben wir das Testament für Sie in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht.

Unsere Rolle als Fachanwälte für Erbrecht

Bei protego legal betreuen Sie erfahrene Fachanwälte für Erbrecht, die aufgrund ihrer Spezialisierung auf das Erbrecht genau wissen, welche Regelungen getroffen werden sollten und worauf es bei der Gestaltung ankommt, um nach dem Erbfall Streit innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden und Ihr Lebenswerk und Vermögen zu schützen. Wir bieten Ihnen nicht nur die bloße Testamentsgestaltung, sondern beraten und begleiten Sie auf dem ganzen Weg der Nachlassplanung. Aufgrund unserer digitalen Arbeitsweise können wir Ihnen in ganz Deutschland beratend zur Seite stehen, egal ob Sie in Berlin, München oder Hamburg leben.

Ein gutes Testament ist kein Testament von der Stange

Jeder Nachlass und jede Familiensituation ist einzigartig. Daher bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Ob Behindertentestament, Unternehmertestament, Bedürfnisse minderjähriger Erben oder Patchwork-Familien– wir finden die passende Regelung für Sie.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Testamente

Ist ein handschriftliches Testament ohne Notar gültig?

Ja. Ein Testament kann handschriftlich errichtet werden. Die Beteiligung eines Notars oder einer Notarin ist hierfür nicht nötig. Wichtig ist lediglich, dass die Formvorschriften den § 2247 BGB eingehalten werden: das Testament muss eigenhändig geschrieben und mit Angabe des Datums unterschrieben sein. Empfehlenswert ist es, mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben.

Was schreibt man alles in ein Testament?

In einem Testament oder Erbvertrag können Sie detaillierte Anordnungen für Ihren Erbfall treffen. Sie können eine Person zum Alleinerben einsetzen, Sie können gesetzliche Erben enterben und auf den „Pflichtteil“ setzen. Sie können gemeinnützige Organisationen zum Erben einsetzen. Sie können einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmert oder den Nachlass für minderjährige, bedürftige oder behinderte Erben dauerhaft verwaltet, Sie können Vermögenswerte an Dritte vermachen, Ersatzerben bestimmen und Anordnungen treffen, die den Anfall von Erbschaftssteuer vermeiden.

Was passiert, wenn ich kein Testament habe?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet, dass Ihr Nachlass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BGB vererbt wird, die möglicherweise nicht mit Ihren Wünschen übereinstimmen. Außerdem kann dies zu Konflikten zwischen den Erben führen.

Kann ich ein Testament jederzeit widerrufen?

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen oder ändern. Es ist wichtig, dass jede neue Version des Testaments eindeutig macht, dass das vorherige Testament ungültig ist. Vorsicht beim gemeinschaftlichen Testament und Erbvertrag: Zum Schutz der zweiten verfügenden Person kann der Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrag nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben erfolgen. Nach Eintritt des ersten Erbfalls entfaltet das gemeinschaftliche Testament und Erbvertrag Bindungswirkung, sodass neue Verfügungen nicht oder nur noch eingeschränkt möglich sind.

Wie kann ich meinen Ehepartner im Testament absichern?

Ehepartner können sich in einem gemeinschaftlichen Testament wechselseitig zu Erben einsetzen und so finanziell absichern. Das gemeinschaftliche Testament eignet sich auch für Paare, die als eingetragene Lebenspartner zusammenleben. Die bekannteste Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das sog. Berliner Testament. Dieses eignet sich aber nicht für Personen mit höheren Vermögen oder besonderen Familiensituationen, zum Beispiel in Patchwork-Familien.

Was regelt die gesetzliche Erbfolge?

Wenn eine Person verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehegatten erben. Sind keine Kinder vorhanden, erben entferntere Verwandte, also die Eltern, Geschwister oder Großeltern.

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