
Erbschaftsteuer vermeiden
Clever vererben und Steuern sparen mit strategische Nachlassplanung
Mit unseren Fachanwälten Erbschaftsteuer vermeiden
Wer erbt, muss Erbschaftsteuer dafür zahlen. Die Erbschaftsteuer kann eine erhebliche Belastung für Erben darstellen. Vor allem bei Immobilien oder Unternehmenserbschaften kann dies problematisch sein, wenn keine ausreichende Liquidität vorhanden ist.
Nicht immer reichen die Freibeträge aus. Die Steuer lässt sich aber reduzieren – oder gar vollständig umgehen.
Erbschaftsteuer vermeiden und das Vermögen bestmöglich schützen – das ist mit einer strategischen Nachlassplanung möglich. Durch gezielte Schenkungen unter optimaler Ausnutzung der Freibeträge bei der Schenkungsteuer, die Einrichtung von Familienstiftungen oder die rechtzeitige Übertragung von Vermögenswerten lassen sich Steuerlasten für den Erbfall effektiv reduzieren. Unsere Erbrechtskanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung, um alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und den Nachlass optimal zu gestalten. Mit unserer Expertise im Erbschaftsteuerrecht entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Erben entlasten und den Vermögenserhalt sicherstellen – rechtssicher und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen bewährte Strategien zur Minimierung der Erbschaftsteuer. Dabei gehen wir auf verschiedene Möglichkeiten wie das Berliner Testament, Schenkungen, Steuerklassenoptimierung und die Nutzung steuerfreier Vermögenswerte ein. Als spezialisierte Kanzlei für Erb- und Steuerrecht unterstützen wir Sie mit individueller Beratung, um Ihr Vermögen optimal für Ihre Erben zu sichern.
Unser Beratungsangebot zur Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer zu vermeiden ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen in vollem Umfang an die nächste Generation weitergegeben werden kann. Ohne eine strategische Planung können hohe Steuerbelastungen die Erbschaft erheblich mindern und damit den Fortbestand von Familienvermögen gefährden.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie sowohl auf Seiten des Schenkers als auch beim Beschenkten durch ihre steuerliche Expertise mit gezielten Lösungen, um die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer zu minimieren und Ihre Werte zu bewahren.
Überblick
Grundlagen der Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer fällt an, sobald Vermögen im Todesfall von einer Person auf eine andere übertragen wird.
Der steuerliche Stichtag ist der Todestag des Erblassers.
Der Erbe ist grundsätzlich verpflichtet, den Erwerb dem Finanzamt anzuzeigen und eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des geerbten Vermögens werden Freibeträge und Steuersätze angewandt, die bestimmen, ob und in welcher Höhe die Erbschaftsteuer zu zahlen ist.
Die Steuerpflicht entsteht unmittelbar nach dem Tod des Erblassers und betrifft grundsätzlich alle Vermögenswerte, die zum Nachlass gehören. Die genaue Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des Erbes und der Steuerklasse des Erben, die abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis festgelegt wird. Bei höheren Werten und entfernten Verwandtschaftsverhältnissen kann die Steuerlast entsprechend steigen.
Strategien zur Minimierung der Erbschaftsteuer
Durch Schenkungen Freibeträge und Steuerklassen optimal ausnutzen
Eine der wirksamsten Strategien zur Steueroptimierung ist die rechtzeitige Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten.
Überblick über Freibeträge und deren Einfluss auf die Steuerlast
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht verschiedene Freibeträge vor, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Eltern und Großeltern: 100.000 €
- Geschwister, Neffen, Nichten und weitere Verwandte: 20.000 €
Wie Freibeträge die Erbschaftsteuer mindern können
Durch geschickte Nutzung dieser Freibeträge, etwa durch vorzeitige Schenkungen oder eine gezielte Vermögensaufteilung im Testament, lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren. Dabei sind Schenkungen besonders vorteilhaft, da Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.
Unsere erfahrenen Fachanwälte helfen Ihnen, den optimalen Zeitpunkt für Schenkungen zu wählen und rechtssichere Verträge zu erstellen, um den größtmöglichen steuerlichen Vorteil zu erzielen und die Steuerklassen, die vom Verwandtschaftsgrad abhängig sind, bestmöglich auszunutzen.
Familienstiftungen errichten
Ein weiterer Weg, Erbschaftsteuer zu vermeiden, ist die Gründung einer Familienstiftung. Diese bietet die Möglichkeit, Vermögen langfristig und generationsübergreifend zu sichern, da das Vermögen in der Stiftung steuerlich begünstigt und rechtlich geschützt verwaltet wird.
Unsere Erbrechtsexperten beraten Sie bei der Einrichtung einer Familienstiftung, um Ihre individuellen Ziele zu erreichen und die Steuerlast zu minimieren.
Übertragung in Familiengesellschaften
Zusätzlich kann die Nachlassplanung durch die Errichtung von Familiengesellschaften oder Holdings optimiert werden. Diese Strukturen bieten nicht nur steuerliche Vorteile, sondern helfen auch, das Vermögen effizient zu verwalten und zu schützen. Unsere Fachanwälte entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre familiäre und finanzielle Situation, um den Übergang von Vermögenswerten so reibungslos und steuerlich vorteilhaft wie möglich zu gestalten.
Die Rolle des Berliner Testaments
Das Berliner Testament ist eine beliebte Form der Nachlassregelung unter Ehepartnern. Dabei setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, die gemeinsamen Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Dies kann die Steuerlast im ersten Erbfall minimieren, birgt jedoch steuerliche Risiken für die nachfolgenden Erben, die sogenannten Schlusserben. Mit einer gezielten Modifikation kann das Testament steuerlich optimiert werden.
Vermeidung von Erbschaftsteuer durch geschickte Testamentsgestaltung
Individuell angepasste Testamente können Steuerlasten reduzieren. So kann die Einsetzung von Vermächtnisnehmern oder Nießbrauchrechten dazu beitragen, Freibeträge effizient zu nutzen und Steuerklassen optimal einzusetzen. Sprechen Sie uns als Ihre Experten für Erbschaftsteuerrecht gerne hierzu an.
Ausnutzung der Steuerklassen
Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Steuerlast und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
- Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern (niedrigste Steuerlast)
- Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern
- Steuerklasse III: Alle anderen Erben (höchste Steuerlast)
Durch eine strategische Verteilung des Erbes an nahe Verwandte in Steuerklasse I kann die Steuerlast minimiert werden.
Wie hoch sind Freibeträge und Steuerklassen im Erbfall?
Die Erbschaftsteuer in Deutschland und die dazugehörigen Freibeträge im Erbfall variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben. Es gibt drei Steuerklassen, die die Höhe der Freibeträge und Steuersätze festlegen.
Steuerklasse I, die nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder und Enkelkinder umfasst, bietet die höchsten Freibeträge: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkelkinder. Für diese Gruppe liegen die Steuersätze zwischen 7 % und 30 %, abhängig vom Wert des geerbten Vermögens.
Steuerklasse II und III umfassen entferntere Verwandte und nicht verwandte Personen, die niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze haben. Für Geschwister, Nichten und Neffen (Steuerklasse II) liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro und die Steuersätze zwischen 15 % und 43 %. Alle übrigen Erben (Steuerklasse III), wie z. B. Freunde, erhalten ebenfalls nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, wobei die Steuersätze hier zwischen 30 % und 50 % liegen. Diese unterschiedlichen Freibeträge und Steuersätze machen es sinnvoll, die steuerliche Planung bei großen Vermögenswerten mit unseren Fachanwälten frühzeitig anzugehen, um die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer zu optimieren.
Die Erbschaftsteuer bei Häusern und anderen Immobilien
Die Höhe der Erbschaftsteuer bei Häusern und anderen Immobilien richtet sich im Erbfall in Deutschland nach dem Wert der Immobilie sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben.
Zunächst wird der Wert der Immobilie ermittelt, meist durch das Finanzamt anhand eines Bewertungsverfahrens, das dem Verkehrswert nahekommen soll. Der verbleibende Wert unterliegt dann den Steuersätzen der jeweiligen Steuerklasse, die zwischen 7 % und 30 % liegen.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Immobilie steuerfrei zu erben, wenn sie vom Ehepartner oder den Kindern selbst genutzt wird. Für Kinder gilt diese Steuerbefreiung allerdings nur, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Diese Regelung ermöglicht es, unter bestimmten Bedingungen die Erbschaftssteuer auf selbstgenutzte Immobilien zu vermeiden
Für vermietete Immobilien oder Immobilien, die nicht selbst genutzt werden, gelten diese Ausnahmen nicht. In solchen Fällen fallen die regulären Erbschaftsteuersätze an, weshalb es ratsam ist, mit uns Kontakt aufzunehmen, um rechtzeitig steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, um die Steuerlast zu minimieren.
Spezifische Vermögenswerte, die nicht der Erbschaftsteuer unterliegen
Bestimmte Vermögenswerte sind von der Erbschaftsteuer befreit oder unterliegen besonderen Regelungen:
- Familienheim: Ehepartner oder Kinder können eine geerbte Immobilie steuerfrei erhalten, wenn sie mindestens zehn Jahre darin wohnen bleiben.
- Betriebsvermögen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Betriebsvermögen steuerbegünstigt oder steuerfrei übertragen werden.
- Kunstwerke und Kulturgüter: Diese können steuerfrei bleiben, wenn sie von öffentlichem Interesse sind.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Vermögenswerte gezielt in Familiengesellschaften zu übertragen. Hierbei wird das Vermögen in eine Gesellschaft eingebracht, an der die Erben Anteile erhalten.
Strategien zur Nutzung dieser Vermögenswerte zur Steueroptimierung
Eine vorausschauende Strukturierung des Nachlasses unter Berücksichtigung dieser steuerfreien Vermögenswerte kann die Erbschaftsteuer minimieren. Besonders wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen, um die Steuerbefreiungen nutzen zu können.
Das können Sie bei Erbschaftsteuer abziehen
Bestimmte Vermögenswerte unterliegen unter bestimmten Bedingungen nicht der Erbschaftsteuer. Der Hausrat und persönliche Gegenstände wie Möbel oder Schmuck sind z.B. für nahe Angehörige bis zu bestimmten Freibeträgen steuerfrei.
Zu den wichtigsten abzugsfähigen Kosten gehören Bestattungskosten, wie die Aufwendungen für die Beerdigung, den Grabstein und die Grabpflege. Das Finanzamt erkennt pauschal 15.000 Euro (seit 01.01.2025) ohne Nachweis an, höhere Ausgaben müssen belegt werden. Außerdem können Kosten für die Nachlassregelung abgezogen werden, darunter Gebühren für die Testamentseröffnung, Notarkosten und Ausgaben für den Erbschein. Auch Kosten für die Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses zählen dazu, einschließlich der Gebühren für Steuerberatung.
Zusätzlich können Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vom steuerpflichtigen Nachlass abgezogen werden. Dazu gehören private Schulden, wie Hypotheken und Kredite, sowie offene Rechnungen und ähnliche Verbindlichkeiten. Diese Abzüge mindern den Wert des Nachlasses und senken entsprechend die Erbschaftsteuer.
Ihr zuverlässiger Partner bei der Steueroptimierung in Erbfällen
Unsere Erbrechtskanzlei legt großen Wert auf eine ganzheitliche Beratung, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte abdeckt. Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass alle Möglichkeiten zur Vermeidung der Erbschaftsteuer ausgeschöpft werden.
Lassen Sie sich von uns begleiten und profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Gestaltung einer zukunftssicheren Nachlassplanung, die Ihr Vermögen langfristig bewahrt und Ihre Familie entlastet.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbschaftssteuer
Wie zahle ich im Erbfall keine Erbschaftssteuer?
Wer Erbschaftssteuer vermeiden möchte, sollte sich frühzeitig über Möglichkeiten der Steueroptimierung informieren. Eine häufig genutzte Strategie ist die Schenkung zu Lebzeiten. Durch frühzeitige und gezielte Schenkungen können Freibeträge genutzt und das zu vererbende Vermögen reduziert werden. Ehepartner, Kinder und andere nahe Angehörige profitieren von hohen Freibeträgen, die alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können. Diese Schenkungen senken die potenzielle Steuerlast im Erbfall erheblich und ermöglichen es, Vermögen steuerfrei an die nächste Generation weiterzugeben.
Was mindert die Erbschaftssteuer im Erbfall?
Um die Erbschaftssteuer zu mindern, können verschiedene Freibeträge und Abzugsbeträge genutzt werden. Ehepartner und Kinder profitieren dabei von besonders hohen Freibeträgen. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Schulden und Verbindlichkeiten, die mit dem Erbe verbunden sind, von der Steuer abgezogen werden (z.B. Bestattungskosten, Kosten der Nachlassregelung). Das mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage und kann die Steuerlast deutlich senken.
Auch bestimmte Vermögenswerte wie selbstgenutzte Immobilien oder Betriebsvermögen können unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit oder begünstigt sein.
Wird eine Immobilie vom Ehepartner oder den Kindern weiterhin selbst genutzt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
Bei Betriebsvermögen gibt es ebenfalls Möglichkeiten zur Steuerreduktion, wenn das Unternehmen fortgeführt wird und bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Fällt beim Berliner Testament Erbschaftsteuer an?
Ja, beim Berliner Testament fällt grundsätzlich Erbschaftssteuer an. Deshalb sollten Ehepaare die steuerlichen Folgen eines Berliner Testaments gut durchdenken, insbesondere wenn große Vermögenswerte involviert sind. Es kann sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Schenkungen vorzunehmen oder andere kluge erbschaftssteuerliche Gestaltungen zu nutzen, um die Steuerlast für die Kinder im zweiten Erbfall zu reduzieren. Gerne helfen wir mit unseren schlauen Lösungen bei der Testamentsgestaltung frühzeitig, um die unbestreitbaren Vorteile des Berliner Testaments optimal zu nutzen.
Kann mit einem Nießbrauch Erbschaftsteuer sparen?
Ja, der Nießbrauch kann eine effektive Möglichkeit sein, Erbschaftssteuer zu sparen. Durch die Einräumung eines Nießbrauchsrechts wird das Eigentum an einer Immobilie oder an Vermögenswerten übertragen, während der Nießbraucher das Recht behält, die Nutzungen aus diesem Vermögen zu ziehen – beispielsweise Mieteinnahmen oder die persönliche Nutzung einer Immobilie. Da der Nießbrauch den Wert des übertragenen Eigentums mindert, reduziert sich der steuerpflichtige Wert des Erbes. Dadurch kann die Erbschaftssteuerlast für den Erben deutlich verringert werden.
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