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Erbschaftssteuererklärung in der Erbengemeinschaft: So vermeiden Sie teure Fehler

Wer in einer Erbengemeinschaft erbt, hat oft viele Fragen – gerade, wenn es um das Thema Erbschaftssteuer geht. Muss jeder Miterbe eine eigene Erbschaftssteuererklärung abgeben? Oder kann man das gemeinsam regeln? Und was passiert, wenn es in der Gemeinschaft Streit gibt?

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie typische Fehler vermeiden.

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Jeder Miterbe ist verantwortlich – nicht die Erbengemeinschaft

Grundsätzlich gilt: Steuerpflichtig ist immer der einzelne Erbe. Die Erbengemeinschaft selbst ist keine steuerpflichtige Person.

Jeder Miterbe muss daher:

  • die Erbschaft dem Finanzamt anzeigen
  • gegebenenfalls eine Erbschaftssteuererklärung abgeben

Diese Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall erfolgen – auch dann, wenn Sie glauben, unter Ihrem persönlichen Freibetrag zu bleiben.

Die Erbschaftssteuererklärung: gemeinsam oder einzeln?

Nach der Anzeige prüft das Finanzamt, ob Sie zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung verpflichtet sind.

Zwei Möglichkeiten:

  1. Eigene Steuererklärung je Miterbe: Jeder Erbe reicht separat seine Erbschaftssteuererklärung ein.
  2. Gemeinsame Steuererklärung der Erbengemeinschaft: Alle Miterben geben eine einheitliche Erklärung ab – sinnvoll, wenn man sich in der Gemeinschaft gut verständigen kann. Voraussetzung: alle unterschreiben die gemeinsame Erklärung.

Tipp der protego-Experten:

Wir von protego.legal empfehlen in den meisten Fällen eine gemeinsame Erklärung. Dadurch lassen sich:

  • Widersprüche in den Nachlasswerten vermeiden
  • unnötige Rückfragen des Finanzamts verhindern
  • Zeit und Kosten sparen

Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt?

Manchmal gibt es in Erbengemeinschaften Konflikte oder Misstrauen. In solchen Fällen ist es nicht immer möglich, eine gemeinsame Erklärung abzugeben.

Wichtig zu wissen:

  • Jeder Erbe bleibt individuell verpflichtet.
  • Gibt es keine einheitliche Erklärung, muss jeder Miterbe seine eigene Steuererklärung abgeben.
  • Das Finanzamt fordert in solchen Fällen die einzelnen Erben gesondert zur Abgabe auf.

Typische Fehler in der Praxis

1. Versäumte Anzeige der Erbschaft

Viele Erben glauben, sie müssten erst aktiv werden, wenn das Finanzamt sie anschreibt. Falsch: Die Anzeige ist immer Pflicht, unabhängig von Freibeträgen!

2. Unterschiedliche Werte in den Erklärungen

Wenn mehrere Erben eigene Erklärungen abgeben und unterschiedliche Werte angeben (z. B. bei Immobilien), wird die gesamte Bearbeitung verzögert.

3. Fristversäumnisse

Das Finanzamt setzt für die Erbschaftssteuererklärung meist eine Frist von einem Monat. Wer hier nicht reagiert, riskiert Säumniszuschläge oder ein Steuerstrafverfahren.

Wann sollte man einen Anwalt hinzuziehen?

Gerade in folgenden Situationen ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen:

  • größere Vermögenswerte oder komplexer Nachlass
  • Uneinigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft
  • unsichere Bewertung von Immobilien oder Unternehmensanteilen
  • Testamentsvollstrecker ist eingesetzt
  • Fälle mit Auslandsvermögen

Wir von protego.legal begleiten regelmäßig Erbengemeinschaften durch den gesamten Prozess – von der ersten Anzeige bis zur optimal aufbereiteten Erbschaftssteuererklärung.

Vorteil für Sie:

  • 4 Fachanwälte für Erbrecht
  • 1 Fachanwalt für Steuerrecht
  • persönliche und rechtssichere Begleitung

Fazit

Jeder Miterbe ist selbst für die Erbschaftssteuererklärung verantwortlich.

Eine gemeinsame Erklärung ist meist sinnvoll – spart Zeit, Kosten und Nerven.

Unser Tipp:

Klären Sie frühzeitig innerhalb der Erbengemeinschaft, ob Sie den Weg der gemeinsamen Erklärung gehen möchten. So vermeiden Sie Fehler und unnötigen Ärger.

Sie wünschen sich Unterstützung?

Wir von protego.legal begleiten Sie kompetent und vertrauensvoll.

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