Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht
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Das Behindertentestament: So sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes und schützen das Familienvermögen

Für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen ist die Sorge um die Zeit nach dem eigenen Ableben oft mit großen Ängsten verbunden. Ein zentrales Thema ist dabei die finanzielle Absicherung: Wie kann sichergestellt werden, dass das Erbe dem Kind zugutekommt und nicht sofort vom Sozialhilfeträger für die Deckung von Pflegekosten eingezogen wird? Die Lösung bietet ein rechtssicher gestaltetes Behindertentestament.

Warum ist ein herkömmliches Testament oft nicht ausreichend?

Bezieht ein behinderter Mensch Sozialleistungen wie die Eingliederungshilfe, droht im Erbfall der Verlust dieser Unterstützung. Da das geerbte Vermögen in der Regel die zulässigen Freibeträge überschreitet, entfallen staatliche Leistungen oft so lange, bis die Erbschaft vorrangig aufgebraucht wurde. Das mühsam aufgebaute Familienvermögen fließt so direkt an den Staat, anstatt die Lebensqualität des Kindes dauerhaft zu verbessern.

Die Lösung: Das Behindertentestament als Schutzschild

Ein Behindertentestament ist eine spezielle Form der letztwilligen Verfügung, die den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe verhindert. Durch kluge rechtliche Gestaltung bleibt das Vermögen geschützt, während das Kind dennoch von den Erträgen profitieren kann.

Die wichtigsten Bausteine für Ihre Vorsorge:

  1. Vor- und Nacherbschaft: Das behinderte Kind wird lediglich als Vorerbe eingesetzt. Die Nacherben (z. B. Geschwister) treten erst nach dem Tod des behinderten Kindes in die Erbfolge ein. Dadurch wird das Kind rechtlich nicht zum „Vollerben“, was den Zugriff des Staates erschwert.
  2. Dauertestamentsvollstreckung gemäß § 2209 BGB: Dies ist ein essenzieller Bestandteil jedes Behindertentestaments. Ein Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe dauerhaft und stellt sicher, dass dem Kind Mittel für Zusatzbedürfnisse zukommen, die nicht vom Staat abgedeckt werden.
  3. Vermeidung der „Pflichtteils-Falle“: Eine einfache Enterbung ist riskant, da der Sozialhilfeträger den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch des Kindes auf sich überleiten und geltend machen kann. Unsere spezialisierten Fachanwälte für Erbrecht können das Testament so gestalten, dass diese Überleitung verhindert wird.

Besondere Herausforderungen: Ehegatten und Schenkungen

Viele Paare nutzen ein „Berliner Testament“, bei dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Bei behinderten Kindern kann dies jedoch dazu führen, dass der Staat bereits beim Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil fordert. Dies kann besonders dann zum Problem werden, wenn das Vermögen in Immobilien gebunden ist und keine ausreichende Liquidität für eine Auszahlung vorhanden ist.

Auch Schenkungen zu Lebzeiten an gesunde Geschwister müssen bedacht werden. Diese können Pflichtteilsergänzungsansprüche zugunsten des behinderten Kindes auslösen, die wiederum vom Sozialamt eingefordert werden können.

Warum Sie auf Experten setzen sollten

Die Gestaltung eines Behindertentestaments ist komplex und erfordert tiefgehende Kenntnisse im Erbrecht und Sozialrecht. Bei protego.legal unterstützen Sie hochqualifizierte Fachanwälte für Erbrecht dabei, eine individuelle Lösung zu finden, die Ihre familiäre Situation optimal berücksichtigt.

Unsere Standorte für Sie: Wir beraten Sie persönlich in Saarbrücken und St. Ingbert oder bundesweit bequem per Online-Beratung.

Fazit: Handeln Sie rechtzeitig

Ein Behindertentestament sichert nicht nur den letzten Willen der Eltern, sondern garantiert die langfristige finanzielle Absicherung und Lebensqualität des behinderten Angehörigen. Warten Sie nicht darauf, dass die gesetzliche Erbfolge greift – planen Sie vorausschauend.

Sichern Sie jetzt Ihr Familienvermögen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei protego.legal.

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