Erbschein beantragen

Ihr rechtssicherer Weg zum Erbschein

Erbschein beantragen und als Erbe legitimieren

Der Erbschein ist ein entscheidendes Dokument, das die Erben eines Verstorbenen rechtlich legitimiert. Wenn Sie mit dem Verlust eines geliebten Menschen konfrontiert sind, kann die Beantragung eines Erbscheins jedoch komplex und zeitaufwändig erscheinen. Auch gibt es immer wieder erbrechtliche Konstellationen, in denen die Personen der Erben nicht ohne Zweifel zu bestimmen sind, zum Beispiel weil es widersprüchliche Angaben in Testamenten gibt oder die gesetzlichen Erben nicht bekannt sind. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie einen Erbschein beantragen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie unsere Fachanwälte für Erbrecht Sie hierbei unterstützen können.

Wann ist ein Erbschein zwingend notwendig?

Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt wird und die Erben eines Verstorbenen benennt. Er bestätigt die Berechtigung, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen. Doch wann ist der Erbschein wirklich erforderlich? Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Vermögenswerten im Nachlass vorhanden sind und ob bzw. welche Art von Testament vorliegt.

Bei Erbschaftsansprüchen gegenüber Banken

Regelmäßig verlangen Banken einen Erbschein als Legitimation der oder des Erben bevor die zum Nachlass gehörenden Konten oder Depots nach dem Erbfall wieder freigegeben werden. Ohne Erbschein ist es für Erben nicht möglich, über Konten und Depots zu verfügen oder diese im Zuge der Auseinandersetzung der Erbschaft aufzulösen.

Bei Grundstücken und Immobilien

Für die Übertragung von Immobilien oder Grundstücken auf die Erben ist in der Regel ein Erbschein erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Erben beabsichtigen, Grundbesitz zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an Dritte zu veräußern. Das Grundbuchamt akzeptiert in der Regel nur einen Erbschein als Nachweis der Erbenstellung.

Bei Unklarheit über den Erbenstatus

Wenn es mehrere mögliche Erben gibt oder Unklarheiten darüber bestehen, wer als Erbe in Frage kommt (z. B. bei einem Testament oder bei erbrechtlichen Streitigkeiten), kann ein Erbschein Klarheit schaffen und den rechtlichen Status der Erben bestätigen. In solchen Fällen dient der Erbschein als rechtlich bindender Nachweis.

Bei gesetzlichen Erben und fehlendem Testament

Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, wird das Erbe gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt. In diesem Fall benötigen die gesetzlichen Erben einen Erbschein, um ihre Erbenstellung gegenüber Banken, Versicherungen oder auch dem Grundbuchamt zu nachzuweisen.

Wann kann auf einen Erbschein verzichtet werden?

Nicht in allen Fällen ist ein Erbschein zwingend erforderlich. Sind die Erben aufgrund eines notariellen Testaments oder Erbvertrag zu Erben berufen, ist in der Regel kein Erbschein notwendig, da das notarielle Testament den Erbschein ersetzt.

In Einzelfällen kann bei kleineren Nachlässen ohne Grundbesitz auf die Beantragung des Erbscheins verzichtet werden, sofern die Erbfolge aufgrund eines handschriftlichen Testaments eindeutig ist und das Testament durch das zuständige Nachlassgericht eröffnet wurde. In diesem Fall muss das Testament nebst Eröffnungsprotokoll bei der Bank vorgelegt werden.

Ein Verzicht auf einen Erbschein kann in Einzelfällen auch dann in Betracht kommen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt hat, die über den Tod hinaus gilt und von den involvierten Banken und Versicherungen akzeptiert wird. Diese Variante dürfte ebenfalls nur bei kleineren Nachlässen ohne Grundbesitz in Frage kommen. Sie ist außerdem nicht geeignet, wenn die erbrechtliche Situation, also die Person der Erben unklar oder größer ist.

Wie läuft ein Erbscheinsverfahren ab?

Das Erbscheinsverfahren ist in Deutschland ein streng reguliertes Verfahren. Wie der Gang des Verfahrens konkret aussieht und welche Unterlagen zur Beantragung eines Erbscheins erforderlich sind, ist in § 352 FamFG geregelt. Zur besseren Übersichtlichkeit stellen wir Ihnen die wichtigsten Schritte im folgenden vor:

1. Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und Personenstandsurkunden

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Personalausweis oder Reisepass der Erben
  • Testament oder Erbvertrag (sofern vorhanden)
  • Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis durch Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden (Familienstammbuch)

2. Antragstellung beim zuständigen Nachlassgericht

Der Antrag auf einen Erbschein muss beim Nachlassgericht gestellt werden, das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist. Hierbei ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen. Der Erbschein kann dabei entweder persönlich beim Nachlassgericht (zur Niederschrift bei Gericht) oder durch notariellen Erbscheinsantrag gestellt werden. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen die Angaben im Erbscheinsantrag an Eides statt versichert werden. Diese eidesstattliche Versicherung kann entweder von einem Notar oder Notarin abgenommen werden oder gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.

3. Gebühren und Kosten

Beachten Sie, dass für die Beantragung eines Erbscheins Gebühren anfallen, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten. Die Höhe der Gebühren können Sie bei Kenntnis über den Nachlasswert aus der Gebührentabelle des Gericht- und Notarkostengesetz (GNotKG) entnehmen.

4. Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit kann stark variieren und hängt neben der Auslastung beim Nachlassgericht im Wesentlichen davon ab, ob die eingereichten Unterlagen und Angaben korrekt und vollständig sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zustimmung zum Erbscheinsantrag durch evtl. vorhandene Miterben. Besteht zwischen den Miterben Streit über die Erbenstellung kann sich das Erbscheinsverfahren im schlimmsten Fall auch Jahre hinziehen. Bei Alleinerben oder in nicht streitigen Erbengemeinschaften wird die Bearbeitungszeit kürzer ausfallen, wobei auch hier mit einigen Wochen zu rechnen ist.

5. Erteilung des Erbscheins

Wir der Erbschein wie beantragt erteilt, erhalten Sie vom zuständigen Nachlassgericht eine beglaubigte Abschrift des Erbscheins und können sich hiermit im Rechtsverkehr als Erbe legitimieren.

Arten von Erbscheinen

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Erbscheinen, die jeweils unterschiedliche Funktionen erfüllen und auf die individuellen Bedürfnisse der Erben abgestimmt sind. Hier möchten wir Ihnen die wichtigsten Erbscheinarten vorstellen.

1. Alleinerbschein

Der Alleinerbschein wird ausgestellt, wenn nur eine einzige Person als Erbe eingesetzt wurde. Mit diesem Dokument kann die erbberechtigte Person die Verwaltung des gesamten Nachlasses übernehmen und alle nötigen Rechtsgeschäfte tätigen. Dieser Erbschein ist besonders übersichtlich, da er nur eine Person als berechtigt ausweist und keine Miterben berücksichtigt werden müssen.

2. Teilerbschein

Ein Teilerbschein kommt zum Einsatz, wenn mehrere Personen Erben geworden sind, jedoch nur ein einzelner Erbe für seinen Anteil am Nachlass eine Bescheinigung benötigt bzw. beantragt. Der Teilerbschein weist den Anteil am Gesamtnachlass aus, aber nicht die genaue Aufteilung unter den Miterben. Dieser Schein dient häufig dazu, einzelne Nachlassbestandteile zu verwalten, ohne dass alle Erben involviert sein müssen. Der Teilerbschein ist regelmäßig nur ein Erbschein auf Zeit. Wenn alle Miterben einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt haben, wird der Teilerbschein durch das zuständige Nachlassgericht eingezogen und ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt.

3. Gemeinschaftlicher Erbschein

Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird für Erbengemeinschaften ausgestellt. Er benennt alle Erben und ihre jeweiligen Anteile am Nachlass. Der gemeinschaftliche Erbschein ist vor allem für Bank- und Versicherungsangelegenheiten oder auch für das Grundbuchamt relevant, da Verfügungen über Konten, Depots, Versicherungen und Grundbesitz nur gemeinschaftlich erfolgen können. Schließlich wird ein gemeinschaftlicher Erbschein auch zur finalen Auseinandersetzung des Nachlasses benötigt.

4. Vor- und Nacherbschein

Der Vor- und Nacherbschein wird bei besonderen erbrechtlichen Regelungen benötigt, in denen sogenannte Vorerben und Nacherben eingesetzt wurden. Ein Vorerbe ist in der Regel dazu berechtigt, den Nachlass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwalten. Erst danach tritt der Nacherbe an seine Stelle. Der Vor- und Nacherbschein dokumentiert diese Abfolge und regelt die Ansprüche beider Erbengruppen.

5. Quotenloser Erbschein

Ein quotenloser Erbschein weist lediglich nach, wer als Erbe berechtigt ist, jedoch nicht den exakten Anteil am Nachlass. Der Erbschein bestätigt also die Erbberechtigung der aufgeführten Personen, ohne detailliert die Aufteilung des Erbes darzustellen. Diese Form des Erbscheins kommt insbesondere dann in Betracht, wenn alle Erben gemeinsam den gesamten Nachlass verwalten müssen und hierzu einen Erbschein benötigen, jedoch noch Unstimmigkeiten über die konkrete Quote der einzelnen Miterben besteht.

Grenzüberschreitende Erbfälle – Was ist zu tun?

In unserer globalisierten Welt ist es keine Seltenheit mehr, dass sich Nachlassvermögen in verschiedenen Ländern befindet oder Erben und Verstorbene aus unterschiedlichen Staaten stammen. Grenzüberschreitende Erbfälle werfen jedoch häufig komplizierte Fragen auf: Welches Recht gilt? Wie erfolgt die Nachlassabwicklung? Wie legitimiere ich mich als Erbe?

Zu den häufigsten Herausforderungen zählen

Anwendbares Erbrecht

In Erbfällen mit internationalem Bezug stellt sich zunächst die Frage, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Nach der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Erbrecht in der Regel nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Erbrecht eines bestimmten Landes zu wählen, sofern der Erblasser eine solche Rechtswahl wirksam getroffen hat. Innerhalb der EU gilt also: Sofern der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) keine Rechtswahl getroffen hat, ist immer das Recht des Landes anwendbar, in dem die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Legitimation der Erben im Ausland

Ist die verstorbene Person im Ausland verstorben oder gehören zum Nachlass Vermögenswerte, die im Ausland belegen sind, ist neben dem deutschen Erbschein noch eine weitere Legitimation nötig. Innerhalb der EU wird außerdem das “Europäische Nachlasszeugnis” benötigt, welches ebenfalls bei dem in Deutschland zuständigen Nachlassgericht beantragt werden kann. Außerhalb der EU ist die Legitimation von den erbrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Staates abhängig.

Warum protego.legal?

Die Beantragung eines Erbscheins kann viele Fragen aufwerfen. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht stehen Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite, um die Abwicklung zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden. Wir bieten Ihnen:

Individuelle Beratung

Wir beraten Sie im Vorfeld der Antragstellung über die eingetretene Erbfolge und prüfen die vorliegenden Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbverträge).

Komplette Antragsunterstützung

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Darlegung der tatsächlichen und erbrechtlichen Verhältnisse.

Rechtliche Vertretung

Sollten Probleme auftreten, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Nachlassgericht.

Die Beantragung eines Erbscheins ist ein wichtiger Schritt im Erbprozess. Mit der richtigen Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Erbrecht können Sie sicherstellen, dass das Erbscheinsverfahren reibungslos verläuft. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Ihrem Erbschein ebnen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbschein

Was passiert, wenn Erben keinen Erbschein beantragen?

Ohne Erbschein haben Erben häufig keinen Zugriff auf den Nachlass, da Banken, Behörden und Grundbuchämter oft einen Nachweis über die Erbenstellung verlangen. Der fehlende Erbschein kann die Verwaltung und Verwertung des Erbes somit erheblich verzögern und verkomplizieren.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten eines Erbscheins sind abhängig vom Nachlasswert. Sofern der Nachlasswert bekannt ist, können Sie die konkreten Kosten der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetz entnehmen. Ist die Vertretung durch einen Fachanwalt für Erbrecht gewünscht oder erforderlich, entstehen für diese Tätigkeit weitere Kosten.

Was brauche ich, um einen Erbschein zu beantragen?

Dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins sind folgende Unterlagen beizufügen: Sterbeurkunde der verstorbenen Person, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Testament oder Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll. Der Angaben im Erbscheinsantrag sind an Eides statt zu versichern.

Wie lange dauert es, bis man einen Erbschein erhält?

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich. In unstreitigen Fällen kann die Erteilung ab Antragstellung einige Wochen in Anspruch nehmen. Gibt es Streit unter den Miterben ist mit deutlich längeren Verfahren zu rechnen.

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