Erbschaftsteuererklärung abgeben

Steuerliche Optimierung mit professioneller Beratung

Kompetente Unterstützung bei der Erbschaftsteuererklärung durch unsere spezialisierten Fachanwälte

Die Erbschaftsteuererklärung ist meist mit komplexen rechtlichen und steuerlichen Fragen verbunden, bei denen Fehler leicht teuer werden können. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Erbrecht und Steuerrecht, steht Erben, Erbengemeinschaften und Testamentsvollstreckern zur Seite, um die Erbschaftsteuererklärung optimal zu planen und korrekt abzugeben.

Die Erbschaftsteuererklärung und vor allem die damit im Zusammenhang stehenden Bewertungsverfahren (wie z.B. die Bedarfsbewertung) sind im Übrigen nach unserer Erfahrung kein Vorgang im Besteuerungsverfahren, mit denen sich Ihr Steuerberater zwangsläufig besser auskennt als wir, da die ErbSt-Erklärung gerade bei kleineren Steuerberater-Büros nicht zum Tagesgeschäft gehört. Bei uns schon!

Wir bieten Ihnen Beratung und Begleitung von der Ermittlung der relevanten Werte über den Ansatz der korrekten Freibeträge, der steuermindernden Abzugsposten (z.B. Pflichtteilsansprüche) bis hin zur vollständigen und ordnungsgemäßen Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt.

Unsere Fachanwälte helfen Ihnen, die Fristen im Auge zu behalten und die Erbschaftsteuererklärung vollständig und korrekt einzureichen.

Nachfolgend erklären wir die wichtigsten Schritte, Begrifflichkeiten und Fristen rund um die Erbschaftsteuererklärung in Deutschland und geben hilfreiche Hinweise zur Erfüllung der Anzeigepflichten.

Unser Leitfaden für Ihre Erbschaftsteuererklärung in Deutschland

Erben in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, wenn die steuerfreien Freibeträge überschritten werden und wenn z.B. Auslandsvermögen geerbt wird. Die rechtzeitige und vollständige Einreichung der Erbschaftsteuererklärung ist essenziell, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über den Ablauf, die erforderlichen Dokumente und die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Erbschaftsteuererklärung verstehen

Die Erbschaftsteuererklärung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung an das Finanzamt, in der das geerbte Vermögen detailliert offengelegt wird. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer und muss innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie Steuerfreibeträge, Bewertungsverfahren und Sonderregelungen, die sich je nach Verwandtschaftsgrad und Art des Nachlasses unterscheiden.

Was ist eine Erbschaftsteuererklärung?

Eine Erbschaftsteuererklärung ist eine Steuererklärung, die Erben beim zuständigen Finanzamt beim Erwerb von Todes wegen abgeben müssen, um den steuerlichen Wert eines Erbes zu ermitteln und die darauf entfallende Steuer festzulegen. Neben der reinen Vermögensübertragung zählen hier auch Sachwerte und eventuelle Schulden des Verstorbenen zur Berechnung.

Wichtig: Rechtzeitige Anzeige beim zuständigen Finanzamt

Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb der vom Finanzamt in der Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung bestimmten Frist erfolgen. Das Gleiche gilt die Schenkungsteuererklärung.

Das Versäumnis dieser Frist kann zu einem Verspätungszuschlag und weiteren steuerlichen Sanktionen führen.

Was löst eine Erbschaftsteuererklärung aus?

Nach dem Eintritt des Erbfalls: Wissen, wann man handeln muss

Sobald ein Erbfall eingetreten ist und ein Erwerb von Todes wegen erfolgt, sind die Erben, also z.B. alle Miterben in einer Erbengemeinschaft, aber auch Vermächtnisnehmer oder sogar Pflichtteilsberechtigte nach der Vorschrift des § 30 ErbStG verpflichtet, den Erwerb anzuzeigen und in der Regel eine Steuererklärung nach Aufforderung durch das Finanzamt abzugeben. Besonders wichtig ist es, schnell zu handeln, um alle Fristen einzuhalten und keine steuerlichen Nachteile zu riskieren.

Benachrichtigungen durch Behörden: Wann Sie zur Abgabe aufgefordert werden

Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall oder an einer Schenkung Beteiligten nach § 31 ErbStG die Abgabe einer Erklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist verlangen.

Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung des Erbschaftsteuerfinanzamts. Nicht in jedem Erbfall wird eine ErbSt-Erklärung angefordert.

Die Frist zur Abgabe der Erklärung durch das Finanzamt muss mindestens einen Monat betragen.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf diesen Prozess vorzubereiten und alle erforderlichen Unterlagen griffbereit zu haben – am besten noch bevor Sie aufgefordert werden, indem das Finanzamt Ihnen den sog. Mantelbogen und die üblichen Anlagen (wie die Anlage Erwerber oder die Anlage Grundbesitz) zuschickt.

Wichtige Dokumente für Ihre Erbschaftsteuererklärung

Grundlegende Unterlagen für die Erbschaftsteuererklärung

Für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung sind bestimmte Dokumente unverzichtbar. Dazu zählen:

  • der Erbschein (zu beantragen beim Nachlassgericht) oder das eröffnete Testament
  • Nachweise zu den Immobilien und Sachwerten (Grundbuchangaben, ggf. Baupläne, Baujahr, Größe etc.)
  • Nachweise zu Sachwerten (Schmuck, Fahrzeuge, sonstiges wertvolles bewegliches Vermögen)
  • Bankauszüge und Depotauszüge des Verstorbenen
  • Nachweise über Schulden und Nachlassverbindlichkeiten
  • Unterlagen über Schenkungen der letzten zehn Jahre

Besondere Überlegungen für Erbengemeinschaften

Bei einer Erbengemeinschaft sind alle Miterben und Beteiligten zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Jede Partei muss ihren Anteil und eventuelle Verbindlichkeiten angeben und erklären.

Die Miterben sind aber gleichzeitig berechtigt, die Erbschaftsteuererklärung gemeinschaftlich einzureichen. In diesem Fall ist die Steuererklärung von allen Beteiligten zu unterschreiben.

Bei streitigen Erbengemeinschaften ist dies aber in der Praxis eher selten der Fall (z.B. weil man sich nicht auf einen gemeinsamen Berater einigen kann), so dass dann im Ergebnis jeder Erbe u.U. eine eigene ErbSt-Erklärung abzugeben und seinen Erwerb zu versteuern hat. Bisweilen bekommt das Finanzamt daher völlig abweichende Erklärungen!

Es ergehen in jedem Fall Bescheide gegen jeden Miterben persönlich, der aus dem Nachlass begünstigt wurde.

Schenkungsteuer vs. Erbschaftsteuer: Die Unterscheidung zwischen den beiden

Sowohl die Schenkungsteuer als auch die Erbschaftsteuer erfassen die unentgeltliche Übertragung von Vermögen – der entscheidende Unterschied liegt im Zeitpunkt der Vermögensübertragung. Während die Erbschaftsteuer anfällt, wenn Vermögen im Todesfall auf die Erben übergeht, wird die Schenkungsteuer bei einer lebzeitigen Schenkung erhoben. In beiden Fällen gelten die gleichen Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze, doch Schenkungen bieten oft strategische Vorteile, da Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können.

Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann durch geschickte Planung steuerliche Belastungen minimieren und Streitigkeiten unter Erben vorbeugen. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu den Unterschieden und Möglichkeiten beider Steuerarten, um für Sie eine optimale und vorausschauende Lösung zu finden.

Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Familienheim und sonstiges Vermögen

Die Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften ist im gleichen Gesetz geregelt (ErbStG), sie unterliegen jedoch unterschiedlichen steuerlichen Regelungen.

Die Schenkungsteuer fällt bei Schenkungen zu Lebzeiten an, während die Erbschaftsteuer erst nach dem Tod des Erblassers greift.

Durch geschickte Planung lassen sich steuerliche Vorteile nutzen, etwa durch die frühzeitige Übertragung von Vermögen. Das Familienheim kann beispielsweise in vielen Fällen steuerfrei an Ehepartner und Kinder übertragen werden.

Grundlegende Unterlagen für die Schenkungsteuererklärung

Für die Schenkungsteuererklärung sind die nachfolgenden Informationen und Dokumente in der Regel von besonderer Wichtigkeit:

1. Persönliche Daten

  • Angaben des Schenkers und Beschenkten, einschließlich vollständiger Namen, Geburtsdaten und Adressen.
  • Der Verwandtschaftsgrad zwischen beiden, da dieser Einfluss auf die Steuerklasse und Freibeträge hat.

2. Art und Wert der Schenkung

  • Beschreibung des geschenkten Vermögens (z. B. Immobilien, Geldbeträge, Wertpapiere, Fahrzeuge oder Unternehmensanteile).
  • Aktueller Marktwert oder Verkehrswert der Schenkung zum Zeitpunkt der Übertragung. Bei Immobilien ist oft ein Gutachten oder eine Bedarfsbewertung erforderlich.
  • Dokumente wie Kaufverträge, Kontobelege oder Depotauszüge zur Wertermittlung.

3. Vermögensübertragungen in den letzten 10 Jahren

  • Nachweise über frühere Schenkungen vom selben Schenker an den Beschenkten innerhalb der letzten zehn Jahre. Diese werden in die Berechnung einbezogen, um festzustellen, ob der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist.

4. Steuerbefreiungen und Freibeträge

  • Angaben zu möglichen Steuerbefreiungen, beispielsweise beim Familienheim, und Nachweise zu Sonderregelungen (z. B. für unternehmerisches Vermögen oder landwirtschaftliches Vermögen).
  • Hinweise auf ausgeschöpfte Freibeträge für das laufende Jahr und die Steuerklasse, die auf Basis des Verwandtschaftsgrads festgelegt wird.

5. Besondere Regelungen

  • Angaben zu besonderen Vereinbarungen, wie Rückfallklauseln oder Auflagen, die den Wert der Schenkung in Bezug auf die festzusetzende Schenkungssteuer beeinflussen können.

Diese Angaben und Unterlagen bilden die Basis für die Schenkungsteuererklärung und erleichtern eine reibungslose und rechtssichere Bearbeitung durch das Finanzamt

Freibeträge und Steuerklassen

ErbSt-Freibeträge und deren Auswirkungen auf Ihre Erklärung

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten in Deutschland unterschiedliche steuerliche Freibeträge, die beim Eintritt des Erbfalls in Anspruch genommen werden können. Kinder, Ehepartner und enge Familienangehörige profitieren hierbei von höheren Freibeträgen im Vergleich zu entfernteren Verwandten oder nicht verwandten Personen.

Wie sich der Verwandtschaftsgrad auf die Steuerklasse auswirkt

Der Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser bestimmt die jeweilige Steuerklasse und hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Erbschaftsteuer. Die Steuerklassen reichen von I bis III und beeinflussen den Steuersatz, der auf das zu versteuernde Erbe angewendet wird.

Für Nichten und Neffen als entferntere, aber doch gerade bei kinderlosen Erblassern gerne bedachten Verwandten gilt z.B. die Steuerklasse II mit einem Freibetrag von nur 20.000 EUR.

Ausfüllen und Einreichen Ihrer Erbschaftsteuererklärung

Können Sie Ihre Erbschaftsteuererklärung selbständig vorbereiten?

Grundsätzlich können Sie Ihre Erbschaftsteuererklärung selbst ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Allerdings erfordert die korrekte Berechnung und Bewertung aller Vermögensgegenstände spezifisches Wissen, und es ist leicht, Fehler zu machen, die zu steuerlichen Nachteilen führen können. Unsere Fachanwälte können Sie hierbei unterstützen und steuerliche Optimierungen vornehmen.

Vordrucke und Anlage Erwerber: Das Ausfüllen der richtigen Formulare

Für die Erbschaftsteuererklärung sind spezifische Vordrucke zu verwenden. Zu den Standardformularen gehört der sog. Mantelbogen.
Die „Anlage Erwerber“ ist beispielsweise ein Formular, das detaillierte Angaben zum Erwerb und zur Verteilung des Nachlasses enthält.
Unsere Kanzlei berät Sie gerne, welche Formulare erforderlich sind und hilft Ihnen bei der fehlerfreien und vollständigen Ausfüllung.

Pflichten und Fristen

Anzeigepflicht: Wissen um Ihre Meldepflichten

Zusätzlich zur Steuererklärung ist zuvor bereits innerhalb einer Frist von 3 Monaten die Erbschaft und auch jede Schenkung (was die Wenigsten wissen!) beim Finanzamt anzuzeigen.

Die Anzeige soll gemäß § 30 ErbStG folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Familienname, Identifikationsnummer, Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
  • Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
  • Gegenstand und Wert des Erwerbs;
  • Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
  • persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
  • frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung

Durch diese Anzeigepflicht wird das Finanzamt in die Lage versetzt, z.B. aufgrund des bestehenden Verwandtschaftsverhältnisses und der zur Verfügung stehenden Freibeträge zu prüfen, ob eine Erklärung abgegeben werden muss oder nicht.

Die Anzeigepflicht entfällt nur in Ausnahmefällen: wenn z.B. der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht, es sei denn zum Erwerb gehört Grundbesitz, Betriebsvermögen, oder Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht bereits anderweitig der Finanzverwaltung gemeldet wurden, oder Auslandsvermögen gehört.

Einer Anzeige bedarf es auch nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden gerichtlich oder notariell beurkundet wurde.

Auch Banken, Notare oder Testamentsvollstrecker sind verpflichtet, Erbschaften anzuzeigen. In vielen Fällen weiß das Finanzamt schon mehr über Ihre Erbschaft als Sie selbst!

Verspätungszuschlag vermeiden: Fristen einhalten und Fristverlängerung beantragen

Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb der vom Finanzamt vorgegebenen Frist abgegeben werden, um zusätzliche Kosten wie den Verspätungszuschlag zu vermeiden. Bei Bedarf ist es möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Fristen zu wahren und eine Verlängerung zu beantragen, falls notwendig.

Nach der Einreichung: Was kommt danach?

Von der Einreichung bis zum Steuerbescheid: Der Prozess bis hin zu Zahlung

Nach der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung prüft das Finanzamt die Unterlagen und setzt den Steuerbescheid fest. In diesem Bescheid ist die Höhe der zu zahlenden Erbschaftsteuer aufgeführt. Wenn Sie mit der Berechnung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen.

Doch Achtung: in vielen Fällen ergehen mehrere Bescheide, zum Beispiel weil im Nachlass befindliche Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen gesondert mit einem eigenen, so genannten Feststellungsbescheid festgesetzt wird. Dort wird zunächst keine Steuerzahlung festgelegt, sondern nur der Wert der Immobilie taxiert. Häufig ergehen diese Bescheide nicht vom eigentlichen Erbschaftssteuer Finanzamt, sondern von dem für die Bewertung zuständigen Finanzamt. Nach unserer Erfahrung führt dies häufig zu Verwirrungen bei den Mandanten.

In diesem Fall müssen Sie nämlich diesen Grundlagenbescheid eigenständig angreifen, wenn Sie mit der Bewertung durch das Finanzamt nicht einverstanden sind. Wird dieser Bescheid bestandskräftig, kann er in der Regel nicht mehr geändert werden, auch wenn er falsch ist.

Der so festgestellte Wert wird vom Erbschaftssteuer-Finanzamt im Erbschaftssteuerbescheid berücksichtigt. Sollte auf Grundlage der von Ihnen eingereichten ErbSt-Erklärung mit anderen Werten eine Erbschaftsteuerfestsetzung Ihnen gegenüber bereits erfolgt sein, wird der ergangene Erbschaftssteuer-Bescheid nach Festsetzung des Immobilienwertes noch einmal geändert.

Umgang mit Nachlassverbindlichkeiten und möglichen Anpassungen

Nachlassverbindlichkeiten, wie etwa Schulden des Erblassers oder Bestattungskosten, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Diese Verbindlichkeiten mindern die Erbschaftsteuer. Gegebenenfalls können vom Einzelfall abhängige Anpassungen vorgenommen werden, um die Steuerlast zu reduzieren.

Welche Rolle spielt die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der ErbSt? 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Erbschaftsteuer für den geerbten Nachlass vollständig bezahlt oder ordnungsgemäß gemeldet wurde. Diese Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und ist erforderlich, wenn z.B. Nachlasskonten in Deutschland aufgelöst und an einen Erben transferiert werden sollen, der im Ausland wohnt. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung können im Ausland lebende Erben nicht frei über die Erbschaft verfügen, was ihre Bedeutung im Rahmen der Erbschaftsabwicklung mit Auslandsbezug unterstreicht. Sie stellt sicher, dass der Staat auf die ihm zustehende Steuer zugreifen kann, bevor der Nachlass ins Ausland abfließt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Testamentsvollstreckung

Was ist die Erbschaftsteuererklärung und wann muss sie abgegeben werden?

Die Erbschaftsteuererklärung dient der Erfassung und Bewertung eines geerbten Vermögens, damit die Erbschaftsteuer korrekt festgesetzt werden kann. Sie muss abgegeben werden, sobald Sie vom Finanzamt hierzu aufgefordert werden. Gegebenenfalls trifft sie jedoch bereits vorab eine gesetzliche Anzeigepflicht für Erbschaften und Schenkungen gegenüber dem Finanzamt, bevor eine Erbschaftssteuererklärung angefordert wird.

Kann ich die Erbschaftsteuererklärung selbst abgeben, oder sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

Es ist natürlich möglich, die Erbschaftsteuererklärung selbst einzureichen. Jedoch kann die Unterstützung eines Fachanwalts für Erbrecht und Steuerrecht sinnvoll sein, insbesondere bei komplexen Nachlässen oder wenn Optimierungspotenziale bei der Steuerlast genutzt werden sollen. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass alle steuerlichen Freibeträge korrekt berücksichtigt und mögliche Fehler vermieden werden.

Welche Dokumente benötige ich für die Erbschaftsteuererklärung?

Zu den wichtigsten Dokumenten zählen der Erbschein oder das Testament, Wertnachweise für Immobilien und Sachwerte, Bank- und Depotauszüge, Schuldennachweise sowie Unterlagen zu Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre.

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?

Die Höhe der steuerfreien Freibeträge variiert je nach Verwandtschaftsgrad. Ehepartner und Kinder erhalten höhere Freibeträge, während entferntere Verwandte (wie zum Beispiel Neffen und Nichten) und nicht verwandte Personen geringere Freibeträge haben. Auch sachliche Steuerbefreiungen (zum Beispiel für das Familienheim) können die Erbschaftsteuer mindern.

Wann muss ich eine Fristverlängerung beantragen, und wie funktioniert das?

Falls die Erbschaftsteuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht werden kann, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies sollte rechtzeitig und schriftlich geschehen, wobei Gründe für die Verzögerung angegeben werden. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.

Was passiert, wenn ich die Erbschaftsteuererklärung verspätet einreiche?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Dieser kann vermieden werden, indem die Fristen eingehalten oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer?

Die Schenkungsteuer wird bei Schenkungen zu Lebzeiten fällig, während die Erbschaftsteuer erst nach dem Tod des Erblassers anfällt. Beide Steuerarten sind ähnlich strukturiert, jedoch gibt es Unterschiede in den Freibeträgen und Steuerklassen.

Welche Nachlassverbindlichkeiten können bei der Erbschaftsteuererklärung geltend gemacht werden?

Nachlassverbindlichkeiten, wie z. B. Schulden des Erblassers oder Bestattungskosten, können steuermindernd berücksichtigt werden. Sie sollten in der Erbschaftsteuererklärung detailliert angegeben werden, um die Steuerlast zu senken.

Was sollte ich tun, wenn ich mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden bin?

Falls Sie der Meinung sind, dass der Steuerbescheid Fehler enthält oder die Erbschaftsteuer zu hoch angesetzt wurde, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Wir können Sie dabei unterstützen und prüfen, ob die Berechnung korrekt ist.

Kompetent, innovativ und engagiert

Lernen Sie unser hochqualifiziertes Team von
Fachanwälten für Erbrecht kennen.

Kontakt zu protego.legal Kanzlei für Erbrecht