
Vorsorgedokumente entwerfen
Selbstbestimmt vorsorgen, abgesichert sein
Rechtzeitig vorsorgen und Angehörige entlasten
Unsere Erbrechtskanzlei bietet kompetente Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten, um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten vorausschauend zu regeln. Mit maßgeschneiderten Lösungen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sorgen unsere Fachanwälte dafür, dass Ihre Wünsche im Ernstfall rechtssicher festgehalten sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Ein rechtzeitig erstelltes Vorsorgedokument ermöglicht es Ihnen, die Kontrolle über Ihre Angelegenheiten zu behalten und schützt Ihre Familie vor schwierigen Entscheidungen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Vorsorgedokumente individuell und rechtssicher zu gestalten.
Unsere Leistungen im Überblick
Mit unserer umfangreichen Erfahrung im Erbrecht bieten wir Ihnen eine kompetente und einfühlsame Beratung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche klar und rechtssicher festgehalten werden.
Individuelle Beratung
Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Wünsche und Bedenken im Detail zu besprechen.
Erstellung von Patientenverfügungen
Wir helfen Ihnen, klare Anweisungen für medizinische Behandlungen zu formulieren, die von Ärzten und Ärztinnen berücksichtigt werden können.
Erstellung von Vorsorgevollmachten
Wir helfen Ihnen, klare Anweisungen für medizinische Behandlungen zu formulieren, die von Ärzten und Ärztinnen berücksichtigt werden können.
Rechtssichere Gestaltung
Sollten wir im Rahmen der Beratung zu dem Ergebnis kommen, dass in ihrem Fall die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht angezeigt sein könnte, weisen wir Sie darauf hin und bereiten die notwendigen Schritte vor. Außerdem registrieren wir die Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer.
Alles, was Sie zum Thema Vorsorgedukumente wissen müssen
So regeln Sie Ihre Angelegenheiten rechtzeitig
Die Erstellung von Vorsorgedokumenten ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der persönlichen und finanziellen Angelegenheiten für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Ein zentrales Dokument hierbei ist die Vorsorgevollmacht, die es einer anderen Person ermöglicht, im eigenen Namen zu handeln. In diesem Leitfaden erfahren Sie, warum und wie man Vorsorgedokumente erstellt, welche Rolle die Vorsorgevollmacht spielt, wo Sie diese beantragen und hinterlegen können, und vieles mehr.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle einer schweren Krankheit oder im Falle eines Schicksalsschlages wünschen oder ablehnen. Regelungsbereich der Patientenverfügung umfasst daher Art und Umfang von medizinischen Behandlungen. Eine umfassende und sorgfältig ausgearbeitete Patientenverfügung bringt Ihren individuellen Willen zu Fragen des Behandlungsabbruchs und gewünschten medizinischen Maßnahmen zum Ausdruck und nimmt den von Ihnen bestimmten Vertrauenspersonen den Druck, unumkehrbare medizinische Entscheidungen allein treffen zu müssen. Eine Patientenverfügung ist zudem für Ärztinnen und Ärzte ein wichtiger Leitfaden in Behandlungsfragen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, selbst über Art und Umfang medizinischer Behandlung zu entscheiden.
Was ist eine Sorgerechtsvollmacht?
Die Sorgerechtsvollmacht ist von der bekannteren Sorgerechtsverfügung strikt zu trennen. Die Sorgerechtsverfügung ist streng genommen eine Verfügung von Todes wegen und hat ihren Geltungsbereich nach dem Todesfall. Anders verhält es sich bei der Sorgerechtsvollmacht zu Lebzeiten. Dieser ermächtigt meist den anderen Elternteil oder auch Dritte (von Ihnen zu bestimmende Vertrauenspersonen), Entscheidungen für minderjährige Kinder zu treffen, wenn Sie aufgrund einer beruflichen Ortsabwesenheit oder auch im Fall einer schweren Krankheit nicht in der Lage sind, ihre elterliche Sorge auszuüben. Die Sorgerechtsvollmacht kann, ähnlich wie eine Vorsorgevollmacht, sehr weit gefasst sein und sich auf die verschiedenen Bereiche der elterlichen Sorge erstrecken.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann im Regelfall die Bestellung eines (fremden) Betreuers bzw. einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht verhindert werden, denn eine rechtswirksam erteilte Vorsorgevollmacht geht der Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vor.
In Einzelfällen kann es trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht zu Situationen kommen, in denen die Einsetzung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin notwendig wird. Auch diesen Fall regeln wir in unseren Vollmachten durch Erstellung einer Betreuungsverfügung innerhalb der Vorsorgevollmacht.
Die Betreuungsverfügung kommt immer dann zum Zug, wenn die Vorsorgevollmacht in einer konkreten Situation nicht mehr ausreicht. Der Vorteil einer Betreuungsverfügung ist der, dass Sie selbstbestimmt einen Betreuer vorschlagen können, der vom Betreuungsgericht in dem meisten Fällen dann auch zum Betreuer bestellt wird. So stellen Sie sicher, dass auch im Fall einer anzuordnenden rechtlichen Betreuung eine Vertrauensperson mit der Erledigung Ihrer Angelegenheit befasst ist.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist ein juristisches Dokument, das einer anderen Person das Recht gibt, im eigenen Namen zu handeln, sollte man selbst nicht mehr handlungsfähig sein, z.B. bei schwerer Erkrankung.
Das kann in Situationen erforderlich sein, in denen man aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr selbst entscheiden kann. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die dann befugt sind, medizinische Entscheidungen zu treffen, finanzielle Angelegenheiten zu regeln oder persönliche Angelegenheiten zu verwalten.
Vorteile einer Vorsorgevollmacht
- Selbstbestimmte Entscheidung: Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Ihre Interessen vertreten soll.
- Vermeidung gerichtlicher Betreuungen: Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall ein Gericht, wer die Betreuung übernimmt.
- Klarheit für Angehörige: Ihre Familie weiß genau, wer welche Entscheidungen trifft.
Wann sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Im Grunde ist es nie zu früh, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Viele Menschen denken, dass sie erst im Alter notwendig ist, doch das ist ein Trugschluss. Unfälle oder plötzliche Krankheiten können jederzeit auftreten. Daher sollte die Vorsorgevollmacht erstellt werden, solange man noch bei klarem Verstand ist und die Tragweite der Entscheidung vollumfänglich versteht.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Es gibt keinen festen Zeitpunkt, aber ein paar wichtige Lebensereignisse können Anlass zur Erstellung oder Überprüfung einer Vorsorgevollmacht geben:
- Nach der Geburt eines Kindes, um sicherzustellen, dass der Partner oder ein anderer Vertrauter die notwendigen Entscheidungen treffen kann.
- Bei einer schweren Diagnose oder Krankheit.
- Nach einem Unfall, der das Bewusstsein über den Ernstfall schärft.
- Nach dem Eintritt in das Rentenalter.
Welche Arten von Vorsorgedokumenten gibt es?
Zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten gehören neben der Vorsorgevollmacht auch die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.
Während die Vorsorgevollmacht die generelle Handlungsbefugnis einer Person regelt, spezifiziert die Patientenverfügung medizinische Maßnahmen, die gewünscht oder abgelehnt werden.
Die Betreuungsverfügung gibt Auskunft darüber, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll, falls es zu einer gerichtlichen Betreuung kommt.
Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?
Das Erstellen einer Vorsorgevollmacht ist in Deutschland unkompliziert, aber es gibt ein paar wichtige Schritte, die Sie beachten sollten:
1. Formulierung der Vollmacht
Inhalt: Überlegen Sie, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person handeln darf. Die Vorsorgevollmacht kann Bereiche wie Gesundheit, Finanzen und persönliche Angelegenheiten umfassen.
Begrenzung: Sie können festlegen, dass bestimmte Bereiche ausgenommen sind oder zusätzliche Bedingungen gestellt werden. Wir raten aber in der Regel immer zu einer Generalvollmacht, damit im Ernstfall alle notwendigen Entscheidungen vom Bevollmächtigten getroffen werden können.
2. Notarielle Beglaubigung
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert, besonders wenn es um Immobiliengeschäfte geht.
3. Unterschrift
Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht von dem Vollmachtgeber unterschrieben wird. Dadurch wird die Wirksamkeit im Rechtsverkehr sichergestellt.
Die Unterschrift des Bevollmächtigten ist nicht zwingend notwendig.
Wir sind der Meinung, dass Regelungen zwischen dem Vollmachtgeber und dem Vollmachtnehmer nicht in einer Vorsorgevollmacht getroffen sein sollten.
Vereinbarungen für die Ausübung der Vollmacht sollten individuell in einer gesonderten Vereinbarung getroffen werden.
4. Registrierung im Vorsorgeregister
Optional kann die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Das erleichtert die Auffindbarkeit des Dokuments im Ernstfall und garantiert dessen Existenz.
Wo bekommt man eine Vorsorgevollmacht?
Vorsorgevollmachten sind oft kostenlos und als PDF-Dokumente im Internet verfügbar. Sie können entsprechende Vorlagen auf Websites finden. Diese bieten oft eine praktische und schnelle Möglichkeit, erste Schritte zur rechtlichen Vorsorge zu unternehmen.
Allerdings fehlt diesen Vorlagen eine wichtige Komponente: die individuelle Beratung durch erfahrene Fachleute wie unsere Fachanwälte für Erbrecht bei protego legal. Standardvorlagen können nicht die Feinheiten und besonderen Bedürfnisse jeder einzelnen Person berücksichtigen.
Die Erstellung von Vorsorgedokumenten ist ein komplexer Prozess, der oft über das reine Ausfüllen einer Vorlage hinausgeht. Jede persönliche und familiäre Situation bringt individuelle rechtliche, finanzielle und medizinische Fragestellungen mit sich. Nur ein fachkundiger Anwalt kann sicherstellen, dass alle relevanten Details berücksichtigt werden und die Dokumente im Ernstfall wirklich rechtlich wirksam und im besten Interesse des Mandanten gestaltet sind.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht bei Protego sind Experten in der rechtlichen Vorsorge und stehen Ihnen gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgevollmacht und alle weiteren Dokumente rechtlich wasserdicht und genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Sie klären Sie über die rechtlichen Folgen bestimmter Formulierungen auf und geben Empfehlungen, wie Sie Ihre Vorsorge optimal gestalten können. Dabei berücksichtigen sie Ihre persönliche Situation und zukünftige Veränderungen, die sich auf die Vorsorge auswirken könnten.
Mit unserer Unterstützung sind Sie nicht nur rechtlich abgesichert, sondern können sich auch darauf verlassen, dass alle Formalitäten, von der Beurkundung oder Beglaubigung bis zur Hinterlegung, fachgerecht abgewickelt werden. Zögern Sie also nicht, uns bei Protego zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne dabei, eine maßgeschneiderte und rechtlich solide Vorsorgevollmacht zu erstellen, die wirklich zu Ihnen passt.
Wo kann man eine Vorsorgevollmacht hinterlegen?
Eine Vorsorgevollmacht sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, wo sie im Notfall leicht auffindbar ist. Es gibt mehrere Optionen:
- Zu Hause: Ein sicherer Platz wie ein Schließfach oder ein Tresor (allerdings erschwert dies den Zugang im Falle der Vorlage der Vollmacht im Ernstfall).
- Beim Bevollmächtigten: Eine Kopie kann auch beim Bevollmächtigten selbst hinterlegt werden, sodass dieser direkt handeln kann.
- Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Die Registrierung der Vollmacht ist optional, stellt aber sicher, dass das Dokument von den zuständigen Stellen im Ernstfall gefunden wird.
Fazit: Die Bedeutung der Vorsorgevollmacht und anderer Vorsorgedokumente
Die Vorsorgevollmacht und andere Vorsorgedokumente sind wesentliche Mittel, um Ihre Wünsche und Interessen auch in unvorhergesehenen Situationen zu schützen. Sie geben einer Person Ihres Vertrauens die Möglichkeit, in Ihrem Namen zu handeln, und verhindern, dass im Ernstfall Gerichte Entscheidungen über Ihre persönlichen Angelegenheiten treffen.
Die Erstellung dieser Dokumente sollte nicht aufgeschoben werden. Nutzen Sie keine kostenlose PDF-Vorlagen und informieren Sie sich gründlich, bevor Sie die Vorsorgevollmacht erstellen. So sichern Sie nicht nur Ihre eigenen Interessen, sondern geben auch Ihrer Familie die Gewissheit, dass alles im Ernstfall geregelt ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Vorsorgedokumente
Warum sind Vorsorgedokumente so wichtig?
Vorsorgedokumente sind für alle Personen ab dem 18. Lebensjahr wichtig, weil sie unvorhergesehene Schicksalsfälle absichern und Ihnen und Ihren Angehörigen Klarheit verschaffen.
Kann man eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen?
Sowohl Patientenverfügung als auch Vorsorgevollmacht können selbst erstellt werden. Lediglich für den Fall, dass aufgrund der Vorsorgevollmacht Verfügungen über Immobilien beabsichtigt wird, ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht vorgeschrieben.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Vorsorgedokumente im Ernstfall gefunden werden?
Um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall gefunden werden, ist es ratsam, Vertrauenspersonen eine Abschrift auszuhändigen oder sie Zuhause, gut auffindbar in einem Notfallordner aufzubewahren. Die Existenz der Vorsorgedokumente können im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden.
Kompetent, innovativ und engagiert
Lernen Sie unser hochqualifiziertes Team von
Fachanwälten für Erbrecht kennen.
Jetzt Mandant/-in werden
Sie brauchen fachanwaltliche Hilfe zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht? Wir sind vor Ort an einem unserer Kanzleistandorte im Saarland oder online für Sie da.

Beiträge zum Thema Vorsorgedokumente
-
Fünf gute Gründe für ein Testament
Immer wieder wird die Frage an uns herangetragen, warum man überhaupt ein Testament errichten soll. Was sind Gründe für eine letztwillige…
-
So erstellen Sie ein rechtswirksames Testament
Sie wollen Ihren letzten Willen erstellen? Bevor Sie sich dran machen, Ihr eigenes Testament zu erstellen, sollten Sie viele Vorüberlegungen anstellen. Und…
-
Kann ich mein Testament ändern?
Wahrscheinlich kennen Sie die Antwort des Juristen: es kommt darauf an! Ob Sie ein bereits errichtetes Testament ändern können, hängt davon…
-
Patientenverfügung: ein kostenloses Formular zum Ankreuzen verwenden?Warum Sie sich bei lebenswichtigen Entscheidungen nicht auf einen Vordruck verlassen sollten! Zwar gibt es bereits jetzt unzählige Muster von Patientenverfügungen,…
-
Mit dem Tod noch etwas Gutes tun!
Gerade in der Weihnachtszeit wird einem bewusst, dass es Menschen gibt, denen es nicht so gut geht wie einem selbst. Viele…
-
Ist die Erbeinsetzung eines Betreuers nichtig?
Die Ausnutzung eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses bei Errichtung von Verfügungen von Todes wegen stellt ein großes praktisches Problem dar. Gerade bei Personen, die…
-
Müssen Sie wegen COVID Ihre Patientenverfügung ändern?
Die aktuelle Krise gibt Anlass, sich mit dem Thema Patientenverfügung intensiv zu beschäftigen. Durch vermehrte Anfrage stelle ich fest, dass bei…
-
Wie verhindere ich Erbschleicherei?
Es gibt keinen strafrechtlichen Tatbestand, der den Erbschleicher sanktionieren würde. Tatsächlich gibt es bereits keine feste Definition des Begriffs Erbschleicherei, obwohl…
-
Fataler Fehler bei Vorsorgevollmachten
Dabei hat man es nur gut gemeint! Man kümmert sich um eine andere hilfsbedürftige Person, beispielsweise ein Elternteil, welches einem genau…
-
Erbrechtliche Nachteile des Wohnens in Frankreich
Das Wohnen in Frankreich wird in den grenznahen Regionen immer beliebter. Der Umzug in unseren Nachbarstaat hat größtenteils steuerliche Hintergründe. Leider…