Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht unterstützt bei Erbstreit und Erbschaftsteuer
| | |

Fünf gute Gründe für ein Testament

Immer wieder wird die Frage an uns herangetragen, warum man überhaupt ein Testament errichten soll. Was sind Gründe für eine letztwillige Verfügung. Schließlich sieht doch das BGB erbrechtliche Regelungen für den Tod eines Menschen vor. Leider führt die gesetzliche Erbfolge nicht selten zu ungewollten, verblüffenden Ergebnissen. Will man von den gesetzlichen Regelungen abweichen, muss man eigenständig aktiv werden und ein eigenhändiges oder notarielles Testament errichten.  

Weiterlesen: Fünf gute Gründe für ein Testament

Ein Testament hat wichtige Vorteile: 

1. Bestimmung des/der Erben oder der Erbquoten

Die gesetzliche Erbfolge sieht z.B. vor, dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem überlebenden Ehegatten Erben werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden. Überraschenderweise kann das Erbe auch den Geschwistern als gesetzlichen Erben zufallen, wenn die Eltern bereist vorverstorben sind. Oft stimmt auch die gesetzliche Regelung, dass die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten erben, nicht mit dem letzten Willen des Erblassers überein. 

2. Wunschgemäße Verteilung des Nachlasses

Nur wer zu Lebzeiten schriftlich verfügt, wer was und wieviel erben soll, kann sicher sein, dass sein Vermögen so verteilt wird, wie es seiner Absicht entspricht. Gibt es unter den potenziellen Erben aus Sicht des Erblassers eine Person, die einen bestimmten Nachlassgegenstand, beispielsweise eine Immobilie oder bestimmte Kunstgegenstände am ehesten zu schätzen weiß, so wird diese Person nur dann unproblematisch in den Genuss des Gegenstands kommen, wenn der Erblasser ihr diesen in dem Testament ausdrücklich und idealerweise alleine zuweist.

3. Verhinderung von Erbengemeinschaften

Der „letzte Wille“ erspart den Hinterbliebenen die (oft schmerzliche) Auseinandersetzung um das Erbe. Der Umstand des Todes einer geliebten Person alleine bedeutet bereits einen tiefen Einschnitt in die Familie. Wenn es dann auch noch unterschiedliche Auffassungen über die Verteilung des Nachlassvermögens unter den Erben gibt, ist es mit der familiären Harmonie vorbei. Erbstreitigkeiten spalten gelegentlich ganze Familien. Unkenntnis über die gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts und ein anderes, persönliches Rechtsempfinden können die Ursache dafür sein. Oft treten gerade bei der Auseinandersetzung des Nachlassvermögens innerhalb der Erbengemeinschaft jahrelang schwelende Konflikte zwischen den Familienangehörigen zu Tage. Wer hier beizeiten Klarheit schafft, vermeidet Ärger.

4. Begünstigungen außerhalb der nächsten Verwandten 

Die Besonderheiten des Einzelnen, seine familiären Beziehungen und freundschaftlichen Bindungen an andere Menschen treten bei gesetzlicher Erbfolge ebenso zurück wie die Absicht des Erblassers, etwa eine gemeinnützige Einrichtung über das Lebensende hinaus zu fördern. Die Verteilung des Nachlassvermögens außerhalb der nächsten Verwandten ist nur möglich, wenn man in einem Testament die außerhalb der Familie stehenden Liebsten ausdrücklich benennt und ihnen Vermögenswerte oder gar eine Erbenstellung zuweist. 

5. Erbschaftsteuer sparen

Häufig reichen im Todesfall die erbschaftsteuerlichen Freibeträge nicht aus. Nur mit einem Testament können Sie die Zuteilung Ihres Nachlasses so steuern, dass die erbschaftsteuerlichen Freibeträge ideal ausgenutzt werden können.  

Fazit

Sie sehen: es macht in jedem Fall Sinn, sich wenigstens dahingehend beraten zu lassen, welche erbrechtlichen Folgen beim eigenen Tod eintreten und ob es möglicherweise angezeigt ist, ein Testament zu errichten.  

Denn eins ist sicher: Ihr Tod! 

Weitere Beiträge