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Die 6 häufigsten Fehler im Testament – und wie Sie sie vermeiden

Ein Testament gibt Ihrem letzten Willen eine rechtlich verbindliche Form. Es kann Streit vermeiden, Ihre Liebsten absichern und die Weitergabe Ihres Vermögens nach Ihren Vorstellungen regeln. Doch viele Testamente verfehlen dieses Ziel – oft aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit. Die Folge im Erbfall: Unsicherheiten, Erbstreitigkeiten, finanzielle Verluste. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen sechs der häufigsten und folgenschwersten Fehler vor, die Sie bei der Testamentserstellung unbedingt vermeiden sollten.

Einer der klassischsten Fehler ist die Verletzung gesetzlicher Formvorschriften. Ein wirksames handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein ausgedrucktes oder teilweise getipptes Testament – selbst mit Unterschrift – ist unwirksam. Wenn Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten möchten, kommt ihnen eine Formerleichterung zugute. In diesen Fällen muss das Testament nur von einem Ehegatten eigenhändig geschrieben, aber von beiden mit Ort und Datum unterschrieben sein.

1. Formfehler: Ein ungültiges Testament ist wie kein Testament

Ist das vorliegende Testament ungültig, greift die gesetzliche Erbfolge, unabhängig davon, was Sie eigentlich wollten. Regelmäßig entstehen so Erbengemeinschaften, die regelmäßig streitanfällig und aufwendig zu verwalten sind.

Unser Tipp: Schreiben Sie Ihr Testament von Anfang bis Ende eigenhändig, versehen Sie es mit Ort und Datum und unterschreiben Sie mit Vor- und Zunamen. Erbverträge müssen notariell beurkundet sein.

2. Unklare Formulierungen

“Vererben” und “vermachen” sind aus rechtlicher Sicht ebensowenig deckungsgleich wie “Schlusserbe” und “Nacherbe”.

Sätze wie „Meine Tochter bekommt das Haus, mein Sohn den Rest“ oder „Ich möchte, dass alles gerecht aufgeteilt wird“ sind von den Testierenden meist gut gemeint – aber juristisch oft unklar. Was genau gehört zum „Rest“? Wer entscheidet, was „gerecht“ ist? Sollte die erwähnte Person nun Erbe oder Vermächtnisnehmer werden?

Wurde ein Ersatzerbe bestimmt, falls die gewünschte Person vorher verstirbt?

Unpräzise und missverständliche Formulierungen führen häufig zu Streit und im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Unser Tipp: Verwenden Sie juristisch eindeutige Begriffe wie Alleinerbe, Vermächtnisnehmer, Teilungsanordnung oder Nacherbe. Klare Sprache bedeutet klare Verhältnisse.

3. Keine Absicherung für minderjährige Erben

Ein besonders folgenschwerer Fehler in letztwilligen Verfügungen liegt in der fehlenden Regelung für minderjährige Kinder als Erben. Stirbt ein Elternteil, und das Kind wird Allein- oder Miterbe, übernimmt im Zweifel das Familiengericht die Vermögenssorge – oft in Kombination mit einem gesetzlichen Vormund, der möglicherweise nicht dem Willen des Verstorbenen entspricht.

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen kann es passieren, dass der andere Elternteil über die elterliche Sorge Zugriff auf das ererbte Vermögen erhält. Das ist vor allem dann fatal, wenn das Verhältnis angespannt ist.

Unser Tipp: Zur Absicherung minderjähriger Erben sollte neben dem Testament auch eine Sorgerechtsverfügung errichtet werden, die die Vormundschaft regelt. Außerdem sollte Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Bei geschiedenen oder getrennten Elternteilen sollte dem anderen Elternteil die Verfügungsbefugnis über das ererbte Vermögen entzogen werden.

4. Pflichtteil wird ignoriert

Viele Menschen möchten bestimmte Angehörige – etwa entfremdete Kinder – enterben. Doch: Auch bei Enterbung bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen. Dieser gilt für Kinder, Ehepartner und ggf. Eltern – und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteilsansprüche sind reine Geldforderungen und können den Nachlass erheblich belasten, insbesondere wenn Immobilien oder Unternehmen vererbt werden.

Unser Tipp: Wenn Sie eine Enterbung in Betracht ziehen, sollten Sie sich rechtlich durch einen Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Oft können Pflichtteilsstrafklauseln oder lebzeitige Regelungen helfen, den Nachlass besser zu steuern.

5. Steuerliche Gestaltungsspielräume bleiben ungenutzt

Ein häufig unterschätztes Thema: die steuerliche Seite der Nachlassgestaltung. Viele Testamente führen dazu, dass die Erbschaftsteuerfreibeträge nicht ausgeschöpft werden oder Vermögen unnötig hoch besteuert wird – weil etwa alles auf eine Person übergeht, statt sinnvoll auf mehrere Begünstigte verteilt zu werden. Bei mittleren und größeren Vermögen kann das Berliner Testament zur echten Steuerfalle werden.

Beispiel: Ein Ehepartner erbt ein Vermögen von 800.000 €. Der Freibetrag beträgt 500.000 €, die restlichen 300.000 € werden besteuert. Hätten die Kinder jeweils 200.000 € erhalten (mit einem Freibetrag von je 400.000 €), wäre die Erbschaft steuerfrei geblieben.

Unser Tipp: Durch kluge Testamentsgestaltung – lassen sich Steuerlasten reduzieren und Freibeträge voll ausschöpfen. Das schützt Ihr Vermögen und Ihre Erben.

6. Testament wird nicht aktualisiert

Ein einmal verfasstes Testament wird oft jahrzehntelang nicht mehr angefasst. In der Zwischenzeit ändern sich jedoch viele Lebensumstände: Trennungen, Wiederverheiratungen, neue Kinder oder Enkel, Immobilienkäufe, Unternehmensbeteiligungen, Eintritt der Volljährigkeit der Kinder.

Wenn das Testament nicht mehr zur Realität passt, kann es fatale Folgen haben – rechtlich wie menschlich.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Testament regelmäßig – etwa alle drei bis fünf Jahre oder bei einschneidenden Veränderungen. So bleibt es aktuell und rechtssicher.

Fazit: Vorausschauendes Handeln schafft Sicherheit -für Sie und Ihre Familie.

Fazit: Vorausschauendes Handeln schafft Sicherheit – für Sie und Ihre Familie

Ein gut durchdachtes Testament ist ein Ausdruck von Verantwortung und Fürsorge. Es schützt Ihre Angehörigen vor Streit, Unsicherheit und finanziellen Risiken. Wer typische Fehler vermeidet und rechtzeitig professionelle Unterstützung einholt, stellt sicher, dass der eigene Wille respektiert wird – rechtlich klar, menschlich durchdacht und steuerlich intelligent.

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie gern dabei, Ihr Testament oder Erbvertrag individuell und rechtssicher zu gestalten – damit Sie mit gutem Gefühl in die Zukunft blicken können.

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