
Testamentsvollstrecker absetzen
Den Willen des Erblassers durchsetzen
Den Testamentsvollstrecker absetzen oder entlassen – wir helfen auf beiden Seiten
Die Verantwortung eines Testamentsvollstreckers umfasst die Erfüllung des letzten Willens die Verstorbenen und die gerechte Verteilung des Erbes. Für einen Testamentsvollstrecker kann es herausfordernd sein, in dieser verantwortungsvollen Rolle zu agieren und gleichzeitig den Ansprüchen und Erwartungen der Erben gerecht zu werden.
Ebenso sind Erben nicht immer einverstanden mit der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker und haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, dessen Abberufung zu verlangen.
Unsere Kanzlei ist auf die Beratung von Testamentsvollstreckern und Erben spezialisiert und unterstützt bei der Klärung rechtlicher Fragen, der Wahrung von Rechten und der gerichtlichen Vertretung in Konfliktfällen.
Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist anspruchsvoll und häufig von Konfliktpotenzial begleitet. Um den testamentarischen Willen in Einklang mit den Rechten der Erben zu erfüllen, ist eine sachkundige und spezialisierte Beratung unumgänglich. Ob es darum geht, die Abrechnung des Testamentsvollstreckers auf Rechtmäßigkeit zu prüfen oder eine gerichtliche Abberufung bzw. eine Entlassung zu erwägen – unsere Kanzlei bietet Erben und Testamentsvollstreckern gleichermaßen juristische Expertise. Insbesondere bei langwierigen Erbauseinandersetzungen oder im Fall von Interessenkonflikten steht Ihnen unser Team aus erfahrenen Fachanwälten mit Rat und Tat zur Seite.
Auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Darstellung der Rechte, Pflichten und möglichen Enthebung bzw. Entlassung des Testamentsvollstreckers.
Wissenswertes zur Absetzung eines Testamentsvollstrekcers
Die Aufgaben und Pflichten eines Testamentsvollstreckers: Rechtliche Grundlagen
Einführung in die Rolle des Testamentsvollstreckers
Ein Testamentsvollstrecker ist vom Erblasser beauftragt, dessen letzten Willen durchzuführen und den Nachlass ordnungsgemäß abzuwickeln. Diese Rolle erfordert Integrität, Transparenz und Kompetenz, da der Testamentsvollstrecker ggf. eng mit den Erben zusammenarbeiten und Entscheidungen treffen muss, die das Vermögen des Verstorbenen betreffen. Die Interessenabwägung fällt gerade nicht-professionellen Testamentsvollstreckern oft nicht leicht.
Seine Verantwortung nach dem Erbfall erstreckt sich – je nach Anordnung im Testament oder Erbvertrag – über die gesamte Abwicklung des Nachlasses und ist stets an die Vorgaben und Anordnungen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung gebunden.
Aus Sicht der Miterben ist er meist ein Hindernis und manchmal aus deren Perspektive sogar deren Feind, da er sie vermeintlich unberechtigt vom Zugriff auf das Erbe abhält. Aber genau das hat der vorausschauende Erblasser erkannt und den Erben einen (hoffentlich) unabhängigen und professionellen Vollstrecker seines Willens vor die Nase gesetzt.
Definition und Aufgaben
Gemäß den rechtlichen Vorgaben des deutschen BGB ist der Testamentsvollstrecker dafür verantwortlich, die testamentarischen Anordnungen umzusetzen. Seine Aufgaben umfassen die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses, die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, die Begleichung von Schulden sowie die anschließende Verteilung der Erbmasse an die Begünstigten, meist unter den Erben einer Erbengemeinschaft. Dazu gehört ebenso die Erfüllung von Vermächtnissen zugunsten der im Testament vorgesehenen Vermächtnisnehmern.
Der Testamentsvollstrecker übernimmt somit eine vertrauensvolle Rolle und ist verpflichtet, Entscheidungen stets im Einklang mit dem Willen des Erblassers zu treffen.
Damit ist klar, warum eine Entlassung nur möglich ist, wenn ein wichtiger Grund in Form einer groben Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers vorliegt, da der Wille des Erblassers aufgrund der Testierfreiheit in Deutschland höchste Priorität genießt.
Wer kann Testamentsvollstrecker sein?
Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige und volljährige Person zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.
Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker bereits im Testament benennen oder vom Nachlassgericht aus dem Pool der dort tätigen Vollstreckern bestimmen lassen. Letzteres ist allerdings nur dann empfehlenswert, wenn einem selbst keine Personen einfallen, die das dafür notwendige Profil erfüllen.
Der Erblasser sollte sich die Person seines Vertrauens so genau aussuchen, dass sie die für die Ausübung des Amts notwendigen Anforderungen in Bezug auf Unabhängigkeit, Verlässlichkeit und Sachkunde erfüllt. Erfahrung und Wissen im Bereich des Erbrechts und Teilen des Steuerrechts sind von Vorteil, um die Aufgabe verantwortungsbewusst auszuführen.
Unsere Fachanwälte bei protego.legal erfüllen diese Anforderungen. Sprechen Sie uns gerne an.
Voraussetzungen und Qualifikationen
Neben der juristischen Kompetenz erfordert die Rolle des Testamentsvollstreckers ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsstärke. Wer diese Rolle übernimmt, sollte in der Lage sein, komplexe Erbsituationen zu analysieren und Lösungen zu finden, die dem Erblasserwillen entsprechen und die Rechte der Erben bzw. Vermächtnisnehmern wahren. Besonders wichtig ist eine uneigennützige Herangehensweise, der professionelle Umgang mit fremden Vermögen und die Fähigkeit, in Krisen- oder Konfliktsituationen souverän zu handeln.
Ganz wichtig ist jedoch zudem die Tiefen des deutschen Erbrechts und das damit verbundene Verfahren zu kennen. Häufig ist es z.B. die Aufgabe des Testamentsvollstreckers, einen Pflichtteil, der gegenüber dem Nachlass geltend gemacht wird, durch ein pflichtteilsberechtigten aus dem Nachlass zu erfüllen. Gerade hier wird die Bedeutung der Fachkenntnisse des Testamentsvollstreckers im Erbrecht deutlich.
Damit scheiden viele, die sich um die Einsetzung als Testamentsvollstrecker bemühen, wie Banken, Vermögensverwalter und Steuerberater als Testamentsvollstrecker aus unserer Sicht aus. Dies gilt umso mehr bei Miterben, die vom Erblasser unbedacht zum Vollstrecker seines letzten Willens eingesetzt wurden.
Die Rolle als Vertreter der Erben und des Erblasserwillens
Der Testamentsvollstrecker fungiert als Bindeglied zwischen den testamentarischen Vorgaben des Erblassers und den Interessen der Erben und sonstigen am Nachlass beteiligten Personen. Diese Rolle erfordert es, alle Schritte der Abwicklung transparent zu dokumentieren und den Erben regelmäßig Bericht über die Verwaltung des Nachlasses und einzelne Nachlassgegenstände wie Immobilien, Schmuck, KFZs etc. zu erstatten.
Gleichzeitig ist der Testamentsvollstrecker in erster Linie an die Anweisungen im Testament gebunden und hat in dieser Funktion eine treuhänderische Verpflichtung gegenüber allen Beteiligten.
Bei einer Dauertestamentsvollstreckung wie z.B. zugunsten behinderter Kinder im sog. Behindertentestament liegt sein Schwerpunkt nicht nur in der Nachlassabwicklung, sondern im Anschluss auch in der Nachlassverwaltung des Erbteils für den behinderten Erben.
Die Bedeutung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung
Eine sorgfältige und transparente Abwicklung ist nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Erben zu stärken und Missverständnisse zu vermeiden. Die ordnungsgemäße Geschäftsführung schließt regelmäßige Berichte und Dokumentationen ein und gewährleistet, dass der Testamentsvollstrecker im Sinne des Erblassers handelt und die Interessen der Erben angemessen berücksichtigt. Das bei Amtsannahme geschuldete Nachlassverzeichnis sollte regelmäßig aktualisiert werden, z.B. wenn Nachlassgegenstände veräußert werden.
Wir gestalten im Falle einer Testamentsvollstreckung die geplante Veräußerung wertvoller Gegenstände mit größtmöglicher Transparenz gegenüber den Erben.
Umsetzung des Erblasserwillens durch den Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Anweisungen des Erblassers genau umgesetzt werden. Diese Aufgabe erfordert eine feinsinnige Interpretation des Testaments sowie das Einfühlungsvermögen, um mögliche Unstimmigkeiten zu klären und Konflikte zu vermeiden. Der Testamentsvollstrecker agiert hier als Treuhänder und hat die Verpflichtung, alle Handlungen im Interesse des testamentarischen Willens auszuführen.
Die Abberufung des Testamentsvollstreckers
Gründe für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Testamentsvollstrecker abberufen werden kann. Häufige Gründe sind eine grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers oder die Befürchtung, dass der Testamentsvollstrecker den Nachlass nicht ordnungsgemäß abwickelt. Für die Abberufung ist ein schwerwiegender Grund erforderlich, und die Entscheidung wird in der Regel von einem Gericht geprüft, um eine faire Beurteilung zu gewährleisten. Einen erfolgreichen Entlassungsantrag am Nachlassgericht zu platzieren, bedarf daher einer genauen Vorbereitung und einer sauberen juristischen Bewertung des Sachverhaltes sowie vertiefte Kenntnisse über die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers.
Fehlverhalten des Testamentsvollstreckers und besondere Entlassungsgründe
Sollten Erben der Meinung sein, dass der Testamentsvollstrecker seine Pflichten nicht erfüllt, gegen die Grundsätze einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder gegen den testamentarischen Willen verstößt, können sie dessen Abberufung beantragen, wenn ein Entlassungsgrund gemäß § 2227 BGB vorliegt. Diese Entscheidung ist jedoch an strenge Anforderungen geknüpft, und die Gründe müssen substantiiert sein. Die Abberufung dient dem Schutz der Erben und soll sicherstellen, dass der letzte Wille des Erblassers korrekt und vollständig umgesetzt wird.
Das Verfahren zur Abberufung
Das Verfahren zur Abberufung des Testamentsvollstreckers wird durch das Nachlassgericht geprüft und erfordert eine Antragstellung, die auf fundierten Nachweisen basiert. Das Gericht wägt hierbei die Interessen der Erben und die Argumente des Testamentsvollstreckers ab. Dieser Prozess der Interessenabwägung ist oft langwierig und sollte stets von einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht begleitet werden, um alle rechtlichen Optionen zu kennen und bestmöglich vorbereitet zu sein.
Antragstellung und mögliche Konsequenzen für die Erben
Ein Antrag zur Abberufung kann weitreichende Folgen für die Erbabwicklung haben. Erben sollten sich der rechtlichen und finanziellen Auswirkungen bewusst sein, die mit einer solchen Entscheidung einhergehen. Meist kommt die Ausübung der Testamentsvollstreckung zum Stillstand, da der Testamentsvollstrecker sensibilisiert dafür ist, keine Fehler zu machen oder neue Argumente zu liefern, seine Entlassung zu betreiben, wenn über ihm das gerichtliche Verfahren über seine Entlassung schwebt.
Eine fundierte juristische Beratung durch einen unserer Fachanwälte ist hier unerlässlich, um die Interessen der Erben zu schützen und die beste Vorgehensweise zu gewährleisten.
Die Bedeutung einer durchdachten Testamentsvollstreckung
Die Wahl eines Testamentsvollstreckers ist von großer Bedeutung für eine reibungslose und korrekte Abwicklung des Erbes. Ein geeigneter Testamentsvollstrecker agiert im Sinne des Erblassers, schützt die Interessen der Erben und trägt zu einem geordneten Ablauf der Abwicklung bei. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung sowohl für Testamentsvollstrecker als auch für Erben, die sich mit Herausforderungen und Konflikten in der Testamentsvollstreckung konfrontiert sehen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen in allen Phasen der Testamentsvollstreckung zur Seite, sei es bei der Abwicklung komplexer Nachlassstrukturen, der Konfliktlösung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker oder im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Abberufung des Testamentsvollstreckers.
Wichtig: holen Sie rechtlichen Rat ein!
Wir helfen Ihnen, die besten Schritte zur Klärung der Nachlassverteilung zu finden und die Erfüllung des Erblasserwillens abzusichern. Zögern Sie nicht, sich für eine unverbindliche Erstberatung an uns zu wenden – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für jede Facette der Testamentsvollstreckung und sichern so die gerechte und reibungslose Umsetzung des Erblasserwillens.
Mit dieser strukturierten und umfassenden Beratung unterstützen wir Sie dabei, die Herausforderungen der Testamentsvollstreckung erfolgreich zu meistern und rechtliche Klarheit in allen Fragen rund um die Durchführung, Entlastung und etwaige Konfliktlösung in der Testamentsvollstreckung zu schaffen – egal ob Sie in Hamburg, München, Berlin oder Köln wohnen. Mit unserer digitalen Strategie sind wir in der Lage, uns Ihrem Anliegen anzunehmen.
Was passiert, wenn der Testamentsvollstrecker das Amt ablehnt?
Falls der benannte Testamentsvollstrecker das Amt ablehnt, erlischt seine Verpflichtung zur Durchführung der testamentarischen Aufgaben. Der Erblasser kann im Testament eine Ersatzperson benennen, die dann in das Amt berufen wird. Wenn kein Ersatz vorgesehen ist, haben die Erben die Möglichkeit, beim Nachlassgericht die Ernennung eines anderen Testamentsvollstreckers zu beantragen. Wird niemand eingesetzt, übernehmen die Erben die Abwicklung des Nachlasses selbst.
Warum sollte man einen Testamentsvollstrecker einsetzen?
Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Nachlass entsprechend dem testamentarischen Willen des Erblassers abgewickelt wird und die Interessen der Erben gewahrt bleiben. Durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers können potenzielle Konflikte unter den Erben vermieden und die Erbschaft in geordnete Bahnen gelenkt werden. Besonders in Fällen komplexer Vermögensverhältnisse, streitanfälliger Erbengemeinschaften oder bei der Berücksichtigung von Minderjährigen oder Behinderten bietet ein Testamentsvollstrecker eine neutrale und professionelle Lösung.
Warum sollte man ein Testament machen?
Ein Testament schafft Klarheit über die Verteilung des eigenen Nachlasses und gewährleistet, dass die individuellen Wünsche des Erblassers nach dessen Tod umgesetzt werden. Es verhindert automatisch die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht im Sinne des Verstorbenen ist, und ermöglicht die gezielte Begünstigung bestimmter Personen oder Organisationen. Zudem hilft ein Testament, Erbstreitigkeiten vorzubeugen und eine klare Struktur für die Abwicklung zu schaffen.
Wohin sollte man ein Testament schicken?
Ein eigenhändig verfasstes Testament kann beim zuständigen Nachlassgericht in Verwahrung gegeben werden, was dessen Auffindbarkeit und sichere Aufbewahrung garantiert. Hierfür ist das örtliche Amtsgericht zuständig, an dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Wohnsitz hatte. Die Verwahrung beim Gericht stellt sicher, dass das Testament im Todesfall schnell aufgefunden und ordnungsgemäß eröffnet wird.
Wo bewahrt man ein Testament am besten auf?
Das sicherste Verfahren ist die Verwahrung beim Nachlassgericht. Alternativ kann ein Testament in einem privaten Safe oder Bankschließfach aufbewahrt werden, jedoch besteht hier das Risiko, dass es im Todesfall unentdeckt bleibt oder Schwierigkeiten beim Zugang entstehen. Die gerichtliche Verwahrung bietet Sicherheit, dass das Testament nach dem Tod umgehend aufgefunden und eröffnet wird.
Basiswissen: Vergütung und Kosten für den Testamentsvollstrecker
Welche Kosten kann ein Testamentsvollstrecker geltend machen?
Die Ausübung des Amts als Testamentsvollstrecker bringt in der Regel Kosten mit sich. Zu den Kosten gehören neben der Testamentsvollstreckervergütung Ausgaben für die Sicherung und Bewertung des Nachlasses, eventuelle Gutachterkosten und Beraterhonorare sowie sonstige Auslagen wie z.B. Kosten für das Testamentsvollstreckerzeugnis. All diese Aufwendungen sind erstattungsfähig, sofern sie notwendig und nachweislich im Interesse der Erbabwicklung verausgabt wurden. Der Testamentsvollstrecker hat die Möglichkeit, diese Kosten aus dem Nachlass zu decken.
Übersicht über zulässige Auslagen und Vergütung
Neben den Auslagen erhält der Testamentsvollstrecker auch eine Vergütung für seine Arbeit.
Das sollte auch so sein, denn eine solch verantwortungsvolle und zeitintensive Tätigkeit kann nicht ernsthaft umsonst erbracht werden.
Wir stellen fest, dass Personen, die aus falsch verstanden Solidarität dem Erblasser gegenüber zugesagt haben, keine Vergütung, für die Ausübung der Testamentsvollstrecker zu verlangen, nach dem Erbfall und der Amtsannahme schnell feststellen, dass sie damit überfordert sind, zumal, dass sie ihren Aufwand nicht vergütet bekommen.
Noch schlimmer ist es, wenn einer der Miterben vom Erblasser im letzten Willen zum unentgeltlichen Testamentsvollstrecker bestimmt worden ist. Dann ist dieser opfert nicht nur ohne Vergütung seine Zeit, er ist auch noch zusätzlich der Prellbock für die anderen Miterben, denen es meist nicht schnell genug oder professionell genug vorangeht.
Die Höhe der Testamentsvollstreckervergütung richtet sich nach dem Wert und der Komplexität des Nachlasses sowie dem Arbeitsaufwand und den damit verbundenen Anforderungen. In der Regel wird eine pauschale Vergütung nach dafür geschaffenen Vergütungstabellen oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart. Transparente Abrechnungen und Dokumentationen sind notwendig, um alle getätigten Ausgaben und den Umfang der Tätigkeit offenzulegen.
Einordnung der Kosten im Rahmen der Nachlassverbindlichkeiten
Kosten und Vergütungen des Testamentsvollstreckers werden als Teil der Nachlassverbindlichkeiten angesehen, die vor der Verteilung des verbleibenden Vermögens abgezogen werden. Der Testamentsvollstrecker ist also berechtigt, diese Auslagen und sein Honorar aus der Nachlassmasse zu entnehmen, was jedoch sorgfältig dokumentiert werden muss, um den Erben eine vollständige Einsicht zu ermöglichen.
Transparente Abrechnung und Dokumentation durch den Testamentsvollstrecker – Wie erstellt der Testamentsvollstrecker eine Abrechnung?
Die Abrechnungstätigkeit des Testamentsvollstreckers spielt eine zentrale Rolle, da sie alle Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Erbabwicklung dokumentiert. Er erstellt eine detaillierte Auflistung aller Ausgaben, Rücklagen und Einnahmen, sodass die Erben über die finanzielle Lage des Nachlasses informiert sind und die Abwicklung des Nachlasses nachvollziehen können.
Prozess der Abrechnung und Dokumentation des Nachlasses
Für eine lückenlose Abrechnung erstellt der Testamentsvollstrecker nach den gesetzlichen Vorgaben im BGB ein Inventar der Vermögenswerte und Schulden, die zum Nachlass gehören, ein sogenanntes Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers. Diese Aufstellung muss genau dokumentiert werden und gibt den Erben eine vollständige Einsicht in den Umfang des Nachlasses. Die Übersicht ermöglicht es, die Erbabwicklung transparent zu gestalten und schafft Vertrauen gegenüber den Begünstigten.
Häufig gestellte Fragen zur Absetzung eines Testamentsvollstreckers
Kann ein Testamentsvollstrecker abgesetzt werden?
Ja, ein Testamentsvollstrecker kann unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden. Wenn die Erben triftige Gründe nachweisen können, wie etwa grobe Pflichtverletzungen oder die Gefährdung der Erbeninteressen, können sie beim zuständigen Gericht die Absetzung des Testamentsvollstreckers beantragen. Ein solcher Antrag muss gut begründet und dokumentiert sein, da die Gerichte eine Absetzung nur bei erheblichen Verstößen zulassen.
Welche Gründe führen zur Absetzung eines Testamentsvollstreckers?
Gründe für die Absetzung können sein: Missachtung des Erblasserwillens, unzulässige Bereicherung, Vernachlässigung der Pflichten, Intransparenz gegenüber den Erben oder jede Form von Handlungen, die die Interessen der Erben gefährden. Das Gericht prüft, ob das Verhalten des Testamentsvollstreckers so schwerwiegend ist, dass eine Absetzung notwendig erscheint.
Wer entscheidet über die Absetzung des Testamentsvollstreckers?
Das Nachlassgericht entscheidet über die Absetzung des Testamentsvollstreckers. Die Erben müssen dort einen Antrag stellen und nachvollziehbare Gründe sowie Belege für das Fehlverhalten oder die Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers vorlegen. Nach Prüfung der Sachlage entscheidet das Gericht, ob die Absetzung gerechtfertigt ist.
Was passiert nach der Absetzung des Testamentsvollstreckers?
Nach der Absetzung übernimmt entweder ein neuer Testamentsvollstrecker das Amt, falls ein Ersatz im Testament vorgesehen ist, oder die Erben können beim Gericht die Ernennung eines neuen Testamentsvollstreckers beantragen. Nur in seltenen Fällen können die Erben die weitere Abwicklung des Nachlasses eigenständig übernehmen, sofern dies durch eine Auslegung des testamentarischen Willen des Erblassers möglich ist.
Können Erben die Absetzung eines Testamentsvollstreckers ohne gerichtliche Verfahren durchsetzen?
Nein, die Absetzung eines Testamentsvollstreckers erfordert immer ein gerichtliches Verfahren, da das Nachlassgericht über die Eignung und das Verhalten des Testamentsvollstreckers entscheidet. Einvernehmliche Einigungen sind nur möglich, wenn der Testamentsvollstrecker freiwillig zurücktritt oder die Erben eine entsprechende Vereinbarung mit ihm treffen.
Wie lange dauert das Verfahren zur Absetzung eines Testamentsvollstreckers?
Die Dauer des Verfahrens hängt von der Komplexität des Falles, der Menge an Beweismaterial und der Arbeitsbelastung des Gerichts ab. Ein Verfahren zur Absetzung kann einige Monate in Anspruch nehmen, da das Gericht die Sachlage gründlich prüft und gegebenenfalls Zeugen anhört oder Sachverständige hinzuzieht.
Wie wird man Testamentsvollstrecker?
Man wird Testamentsvollstrecker, indem der Erblasser dies im Testament ausdrücklich anordnet und eine bestimmte Person für diese Rolle benennt. Alternativ kann der Erblasser dem Nachlassgericht die Wahl überlassen, wenn er keine bestimmte Person festgelegt hat. Auch nach dem Tod des Erblassers können Erben die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beim Nachlassgericht beantragen, wenn dies im Testament nicht eindeutig geregelt ist. Ein potenzieller Testamentsvollstrecker muss das Amt aktiv annehmen, um die Verantwortung zu übernehmen.
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