Eheverträge gestalten

Rechtssichere Lösungen für Ihre Partnerschaft und Ihr Vermögen

Ehevertrag: Sicherheit und Klarheit für Ihr Vermögen

Ein Ehevertrag ist mehr als nur ein juristisches Dokument; er ist einerseits wichtige Grundlage für eine harmonische Partnerschaft und andererseits wichtiges erbrechtliches Gestaltungsmittel. Bei protego legal bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Gestaltung von Eheverträgen, um rechtliche Klarheit und Sicherheit in Ihrer Beziehung und für Ihr Vermögen zu schaffen. Dabei berücksichtigen wir sowohl familienrechtliche als auch erbrechtliche Aspekte. So sind Sie einerseits im Fall der Scheidung vollumfänglich abgesichert und stellen andererseits wichtige Weichen bei der erbrechtlichen Gestaltung, die bares Geld sparen können.

Warum protego.legal?

Die Gestaltung eines Ehevertrags ist eine wichtige Maßnahme für Ihre Partnerschaft, die sowohl familienrechtliche als auch erbrechtliche Aspekte berücksichtigt. Bei protego.legal verfügen wir nicht nur über Fachanwaltschaften im Erbrecht sondern auch über eine Fachanwältin für Familienrecht, die Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite steht, um einen rechtssicheren und individuellen Ehevertrag zu erstellen. Schützen Sie sich und Ihre Vermögenswerte durch eine klare Regelung.

Zögern Sie nicht, uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Ehe.

Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist

34,6 Millionen Menschen in Deutschland sind verheiratet. Rund 360.000 Ehen kamen im Jahr 2023 dazu. Dem stehen 129.000 Scheidungen im gleichen Zeitraum gegenüber. Diese Zahlen sind beachtlich. Bemerkenswert ist dabei auch, dass nur 8 % aller Ehepaare einen Ehevertrag geschlossen haben. Warum ist diese Quote so niedrig?

Ein Ehevertrag kann nicht nur die Vermögensverhältnisse während der Ehe regeln, sondern auch wichtige Fragen für den Fall der Scheidung oder Trennung klären. Zudem kann er erbrechtliche Regelungen enthalten, die bei der Vermögensnachfolgeplanung von Bedeutung sind. Hier sind einige der wesentlichen Vorteile eines Ehevertrags:

Individuelle Regelungen

Sie bestimmen, wie Ihr Vermögen im Falle der Scheidung oder Trennung aufgeteilt wird.Ein Ehevertrag kann nicht nur die Vermögensverhältnisse während der Ehe regeln, sondern auch wichtige Fragen für den Fall der Scheidung oder Trennung klären. Zudem kann er erbrechtliche Regelungen enthalten, die bei der Vermögensnachfolgeplanung von Bedeutung sind. Hier sind einige der wesentlichen Vorteile eines Ehevertrags:

Güterstand individuell regeln

Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im sog. gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die gesetzlichen Regelungen können, insbesondere für Unternehmer ein Risiko darstellen, was die Regelung des Güterstands durch Ehevertrag zwingend erforderlich macht.

Vermeidung von Streitigkeiten im Scheidungsfall

Ein klar formulierter Ehevertrag kann potenzielle Konflikte zwischen den Ehepartnern reduzieren.

Finanzielle Planung

Ein Ehevertrag ermöglicht eine transparente finanzielle Planung und gibt beiden Partnern Sicherheit, insbesondere wenn ein Ehegatte für die Erziehung gemeinsamer Kinder seine Berufstätigkeit aufgibt oder einschränkt.

Inhalt eines Ehevertrags

Güterstand

Im Ehevertrag können Sie die den Güterstand wählen und so zur Regelung Ihrer Vermögensverhältnisse beitragen. Das BGB kennt folgende Güterstände:

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft spielt in der heutigen Zeit eine untergeordnete Rolle und kommt in der Praxis kaum noch vor. Typisch für die Gütergemeinschaft ist, dass während der Ehe erworbenes Vermögen automatisch gemeinsames Vermögen der Ehegatten wird.

Gütertrennung

Beide Partner behalten ihr Vermögen unabhängig voneinander. Ein Ausgleich im Fall der Scheidung findet nicht statt.

Zugewinngemeinschaft

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft herrscht während der Ehe faktisch Gütertrennung. Nur im Fall der Scheidung bzw. bei Änderung des Güterstands durch Ehevertrag erfolgt der Zugewinnausgleich. Für die Berechnung wird von den Eheleuten das sog. Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung und das Endvermögen zum Stichtag der Rechtshängigkeit der Scheidung ermittelt. Es erfolgt der Zugewinnausgleich.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat insbesondere aus erbrechtlicher Sicht nennenswerte Vorteile. Deshalb ist es sinnvoll, in einem Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft zu modifizieren, indem einzelne Unternehmen oder Vermögenswerte unberücksichtigt bleiben sollen, sodass der andere Ehegatte gerade nicht an der Wertsteigerung partizipiert. Diese Modifikation ist insbesondere für Unternehmer und Freiberufler sinnvoll.

Nachehelicher Unterhalt

Der Ehevertrag kann auch Regelungen zum Ehegattenunterhalt enthalten, um im Falle der Scheidung klare Ansprüche zu definieren. Hierbei können Sie:

  • Höhe des Unterhalts festlegen.
  • Dauer des Unterhaltsanspruchs definieren.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es klare gesetzliche Regelungen gibt, die definieren, in welchen Fällen ein Ausschluss oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs in Dauer und Höhe ausgeschlossen sind. Da Eheverträge im Streitfall auch einer Inhalts- und Ausübungskontrolle des Gerichts unterliegen, sind Regelungen zum nachehelichen Unterhalt nur nach eingehender Beratung durch eine Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht zu treffen.
Vom nachehelichen Unterhalt ist der Trennungsunterhalt zu trennen. Trennungsunterhalt wird während der Trennung und bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Regelungen, die den Trennungsunterhalt ausschließen sind immer unwirksam.

Versorgungsausgleich

Gegenstand eines Ehevertrages ist in den meisten Fällen auch der Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich ist ein im Fall der Scheidung von Amts wegen durchgeführtes Verfahren, welches die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten ausgleicht. Der Versorgungsausgleich entstammt den Zeiten der klassischen Hausfrauenehe und dient in erster Linie dem Ausgleich von Rentenansprüchen und damit der Absicherung im Alter.

Regelungen zum Versorgungsausgleich sind durch Ehevertrag möglich, sofern ein Ehegatte durch die Regelung nicht unverhältnismäßig stark benachteiligt wird. Auch an diesem Punkt unterliegt der Ehevertrag der richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle, sodass Regelungen zum Versorgungsausgleich nie ohne anwaltliche Beratung erfolgen sollten.

Warum Gütertrennung aus erbrechtlicher Sicht zu kurz gedacht ist

Die Gütertrennung ist einer der Güterstände, die das BGB für Ehegatten kennt. Gütertrennung bedeutet, dass jeder Ehegatte unabhängig von dem anderen über sein Vermögen verfügen kann. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen.

Das klingt auf den ersten Blick möglicherweise einfach und fair. In der täglichen familienrechtlichen Praxis zeigt sich jedoch, dass sich viele Ehepaare nicht bewusst darüber sind, wie weitreichend Gütertrennung sein kann.

Anders als im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erfolgt im Fall der Scheidung oder bei Änderung des Güterstand kein Zugewinnausgleich. Im Fall der Scheidung kann dies zu erheblichen Nachteilen führen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Ehepaares nicht gleich entwickeln, was auch in der heutigen Zeit sehr häufig der Fall ist.

Gleiches gilt auch bei Änderung des Güterstandes durch Abschluss eines Ehevertrages. Damit entgeht Ehepaaren im Güterstand der Gütertrennung ein bei größeren Vermögen wertvolles erbrechtliches Gestaltungsmittel, die sog. Güterstandsschaukel.

Aber auch im Fall des Todes gibt es bei der Gütertrennung eine Besonderheit, denn der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten kann geringer ausfallen, denn die gesetzliche Erbquote ist bei der Gütertrennung abhängig von der Anzahl der vorhandenen Kinder. Sind ein oder zwei Kinder vorhanden, erben Kinder und Ehegatte zu gleichen Teilen; sind mehr Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte 1/4. Tritt der Todesfall ein, ohne dass ein Testament oder Erbvertrag vorliegt, ist die gesetzliche Erbquote somit auch immer mit Unwägbarkeiten gebunden und abhängig von der Anzahl der vorhandenen Kinder.

Werden Erbschaften im Zugewinnausgleich ausgeglichen?

Erbschaften, die ein Ehegatte während der Ehe gemacht hat, werden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft immer dem Anfangsvermögen zugeschrieben. Das deutsche Scheidungsrecht unterstellt hinsichtlich angefallener Erbschaften -unabhängig davon wann diese angefallen ist- also, dass das Vermögen bereits bei Eheschließung vorhanden war. Diese gesetzliche Fiktion mindert im Fall der Scheidung also die Wertsteigerung während der Ehezeit und damit auch den Zugewinn. Die gleiche Regelung gilt auch für Schenkungen, die meist von Eltern an die Kinder erfolgen.

Auch wenn der andere Ehegatte aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht an der Substanz des Vermögens beteiligt ist oder im Fall der Scheidung gar einen Anspruch auf einen konkreten Vermögenswert hat, so partizipiert der andere Ehegatte jedoch an der Wertsteigerung, die die Erbschaft oder Schenkung während der Ehezeit erfahren hat.

Wie kann ich Vermögen im Ehevertrag absichern?

Gerade für Unternehmer oder Freiberufler kann der Abschluss eines Ehevertrages sogar durch Gesellschaftsvertrag verpflichtend sein, da Geschäftspartner daran interessiert sind, die Kontinuität des Unternehmens, die im Fall der Trennung oder der bei Scheidung gefährdet ist, abzusichern. Außerdem kann die positive Entwicklung eines Unternehmens und die damit für den Ehegatten verbundenen Vermögenszuwächse im Fall der Scheidung und den damit einhergehenden Zugewinnausgleich die Liquidität des Unternehmens gefährden.

Um diese Risiken zu vermeiden, ist es ratsam Unternehmensbeteiligungen oder anderes Vermögen durch entsprechende Regelungen im Ehevertrag bei einem möglichen Zugewinnausgleich außen vor zu lassen.

Gerade wenn es Ehepaaren ein wichtiges Anliegen ist, während intakter Ehe gleichberechtigte Vermögensverhältnisse herzustellen oder zu wahren, sollte die Gestaltung eines solchen Ehevertrages nie ohne die Beratung einer Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Ehevertrag

Ist ein Ehevertrag auch ohne Notar gültig?

Ein Ehevertrag bedarf gem. den Formvorschriften des BGB der notariellen Beurkundung, sofern im Ehevertrag Regelungen über den Güterstand getroffen werden.

Kann ein Ehevertrag später geändert werden?

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit geändert werden, solange beide Partner zustimmen. Je nach Art der Änderung bedürfen diese der notariellen Beurkundung.

Was passiert, wenn ich keinen Ehevertrag habe?

Ohne Ehevertrag leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das kann im Einzelfall zu finanziellen Nachteilen führen.

Kann ich einen Ehevertrag auch nach der Trennung noch abschließen?

Auch nach der Trennung kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, wenngleich der Regelungsinhalt ein anderer sein dürfte. Nach der Trennung ist der Ehevertrag besser als Scheidungsfolgenvereinbarung bekannt. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden üblicherweise Fragen des Zugewinnausgleichs, nachehelichen Unterhalts, Versorgungsausgleich, Verbleib der gemeinsamen Kinder, Kindesunterhalt oder auch die Übertragung der Ehewohnung auf einen Ehegatten geregelt. Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine einvernehmliche und reibungslose Scheidung vorbereitet werden.

Güterstandsschaukel als wichtiges lebzeitiges erbrechtliches Gestaltungsmittel?

Eine Ehevertrag kann während intakter Ehe ein wertvolles erbrechtliches Gestaltungsmittel sein, wenn absehbar ist, dass die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht ausreichen werden, um das Vermögen der Familien steuerneutral weiterzugeben. Durch entsprechende Vereinbarung im Ehevertrag kann der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorübergehend beendet und in die Gütertrennung gewechselt werden. So wird der Anspruch auf Zugewinnausgleich ausgelöst. Der Zugewinnausgleich ist – unabhängig von der Höhe des Anspruchs- immer steuerfrei. Dieses Vorgehen kann von Ehepaaren mehrfach durchgeführt werden.

Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft hat den Vorteil, dass Ehepaare über die Güterstandsschaukel eine sichere Möglichkeit haben, Vermögen steuerfrei zu verteilen. Auch hat die modifizierte Zugewinngemeinschaft -anders als im Fall der Gütertrennung- keine Auswirkungen auf die gesetzliche Erbquote des Ehegatten. Die kann insbesondere in Patchwork-Familien, wo Kinder aus einer vorherigen Ehe vorhanden sind, zu unerwünschten Ergebnissen führen, weil deren Pflichtteilsquote höher ist.

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