
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung im Erbrecht?
Rechtsschutz im Erbrecht: Welche Kosten wirklich übernommen werden
Ein Todesfall in der Familie ist emotional belastend genug. Wenn dann noch Streitigkeiten über das Erbe, den Pflichtteil oder das Testament hinzukommen, ist der Weg zum Anwalt oft unausweichlich. Viele Mandanten atmen zunächst auf: “Ich habe ja eine Rechtsschutzversicherung.
Doch im Kleingedruckten der Versicherer ist das Erbrecht oft das „Stiefkind“. Während Verkehrsunfälle oft voll abgedeckt sind, gelten im Familien- und Erbrecht strikte Sonderregeln. In diesem Artikel klären wir auf, was Standard-Policen zahlen, wo die Grenzen liegen und wie wir Sie dennoch kosteneffizient unterstützen können.
1. Der Standard: Der “Beratungs-Rechtsschutz”
In den meisten marktüblichen Rechtsschutz-Tarifen (Basisschutz) ist das Erbrecht nicht im vollen Umfang enthalten. Stattdessen greift hier oft nur der sogenannte Beratungs-Rechtsschutz (häufig gemäß § 26 ARB).
Was ist abgedeckt?
In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für eine erste anwaltliche Beratung oder Auskunft, wenn ein Erbfall eingetreten ist.
- Beispiel: Ihr Vater ist verstorben und Sie möchten wissen, ob Sie das Erbe ausschlagen sollen oder wie hoch Ihr Pflichtteil ist.
- Die Kosten: Viele Versicherer deckeln diese Erstberatung auf einen Höchstbetrag (oft ca. 250 € bis 500 € oder gemäß der gesetzlichen Gebühr für eine Erstberatung nach § 34 RVG).
Was ist NICHT abgedeckt?
Sobald wir als Anwälte für Sie nach außen tätig werden – also beispielsweise einen Brief an die Erbengemeinschaft schreiben oder Klage einreichen –, steigen die meisten Standard-Versicherungen aus. Das sogenannte „Prozessrisiko“ im Erbrecht ist den Versicherern oft zu teuer, da es hier schnell um hohe Streitwerte (Immobilien, Firmenanteile) geht.
2. Die Ausnahme: Premium-Tarife und Zusatzbausteine
Einige Versicherer (z. B. ARAG, ROLAND, DEURAG) bieten in neueren oder höherwertigen Tarifen („Premium“, „Exklusiv“, „XXL“) erweiterten Schutz an.
Hier kann der Versicherungsschutz deutlich weiter gehen:
- Außergerichtliche Vertretung: Der Anwalt darf auch Korrespondenz führen.
- Gerichtskosten: In seltenen Fällen werden auch Prozesse übernommen.
- Das Limit: Aber Vorsicht – selbst diese Premium-Tarife haben meist eine feste Obergrenze (Sublimit). Diese liegt oft bei 10.000 € bis 30.000 € pro Fall. Bei großen Nachlässen kann diese Summe durch Gerichts- und Anwaltskosten schnell aufgebraucht sein.
3. Wichtige Hürden: Wartezeit und Versicherungsfall
Bevor Sie uns kontaktieren, sollten Sie zwei Dinge in Ihrer Police prüfen:
- Der Versicherungsfall: Im Erbrecht ist der “Auslöser” für die Versicherung meist der Tod des Erblassers. Eine Beratung vor dem Tod (z. B. “Ich möchte mein Testament machen”) ist in Standard-Tarifen meist nicht versichert, es sei denn, Sie haben einen speziellen Vorsorge-Baustein.
- Die Wartezeit: Fast alle Versicherer haben im Erbrecht eine Wartezeit von 1 Jahr (12 Monate). Das bedeutet: Wenn Sie die Versicherung heute abschließen und der Erbfall tritt in 6 Monaten ein, besteht kein Schutz.
Zusammenfassung auf einen Blick
Erstberatung (Rat beim Anwalt)
Standard-Tarif:
✅ Ja (oft gedeckelt)
Premium / Zusatzbaustein:
✅ Ja (oft höher gedeckelt)
Anwaltliche Schreiben (Vertretung)
Standard-Tarif:
❌ Nein
Premium / Zusatzbaustein:
⚠️ Teils (bis Obergrenze)
Gerichtsprozess
Standard-Tarif:
❌ Nein
Premium / Zusatzbaustein:
⚠️ Teils (bis Obergrenze)
Wartezeit
Standard-Tarif:
Oft 0 – 3 Monate (für Beratung)
Premium / Zusatzbaustein:
Meist 1 Jahr (für Streitigkeiten)
Unser Tipp für das erste Gespräch
Klären Sie vor dem Erstgespräch in unserer Kanzlei unbedingt den Versicherungsschutz, wenn Sie vor dem Termin Sicherheit der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung wünschen. So haben Sie von Anfang an volle Kostentransparenz.
Wir übernehmen nach der Beratung bzw. Mandantierung gerne für Sie den Service einer kostenlosen Deckungsanfrage. Das heißt: Wir fragen bei Ihrer Versicherung an, ob und in welcher Höhe die Kosten für die Erstberatung übernommen werden. Dafür benötigen wir Ihre Versicherungsnummer und den Namen der Gesellschaft, eventuell sogar eine Schadensnummer.
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