Immobilienverrentung richtig gestalten – Pflichtteil, Steuern und Nachfolge im Blick behalten

Immobilienverrentung richtig gestalten – Pflichtteil, Steuern und Nachfolge im Blick behalten

Immobilienverrentung: Leibrente, Teilverkauf und Nießbrauch – Eigenheim zu Geld machen und die Nachfolge planen.

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Die eigene Immobilie zu Geld machen, ohne ausziehen zu müssen? In dieser Folge von „protego legal | Erben. Vererben. Vermögen sichern.“ erklären die Fachanwälte für Erbrecht die Modelle der Immobilienverrentung: Leibrente, Teilverkauf, Nießbrauchlösungen und Rückmietmodelle. Wir zeigen Chancen und Risiken der einzelnen Varianten und wie sich die Immobilienverrentung strategisch in die Nachfolgeplanung einbinden lässt – damit Ruhestand und Erbe gleichermaßen gesichert sind.

In dieser Folge:

  • Was Immobilienverrentung bedeutet
  • Leibrente
  • Teilverkauf der Immobilie
  • Nießbrauchlösungen
  • Rückmietmodelle
  • Immobilienverrentung und Nachfolgeplanung

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Häufige Fragen

Was ist Immobilienverrentung?
Der Eigentümer wandelt den Wert seiner Immobilie in Geld um – als Einmalbetrag oder Rente – und darf weiter darin wohnen, etwa über ein Wohnrecht, einen Nießbrauch oder eine Rückmiete.

Was ist der Unterschied zwischen Leibrente und Teilverkauf?
Bei der Leibrente wird die Immobilie verkauft und der Verkäufer erhält lebenslang eine Rente. Beim Teilverkauf wird nur ein Anteil verkauft, für dessen Nutzung meist ein Entgelt zu zahlen ist.

Was bedeutet Immobilienverrentung für die Erben?
Die Immobilie oder ein Teil davon fällt nicht mehr in den Nachlass. Deshalb sollte die Verrentung mit Testament und Pflichtteilsfragen abgestimmt werden.

Alle Folgen des protego legal Podcasts finden Sie auf unserer Podcast-Seite.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht

Über den Autor

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht · Testamentsvollstrecker · Managing Partner

Andreas Abel berät seit 2010 ausschließlich im Erbrecht. Seine Schwerpunkte sind die steueroptimierte Vermögensnachfolge, Testamente, Familiengesellschaften und Stiftungen sowie Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklungen.

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