Pflichtteil im Familienunternehmen: Die unterschätzte Liquiditätsfalle für Erben – und wie Sie Ihr Lebenswerk schützen

Pflichtteil im Familienunternehmen: Die unterschätzte Liquiditätsfalle für Erben – und wie Sie Ihr Lebenswerk schützen

Pflichtteil im Familienunternehmen: Liquiditätsfalle für Erben – und wie Pflichtteilsverzicht und Stundung helfen.

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Sie erben das Familienunternehmen – und Ihr Geschwisterteil fordert den Pflichtteil. In dieser Folge von „protego legal | Erben. Vererben. Vermögen sichern.“ erklären die Fachanwälte für Erbrecht, warum der Pflichtteil im Unternehmen zur gefährlichen Liquiditätsfalle wird. Wir zeigen, wo Emotionen und wirtschaftliche Realität kollidieren, welche Fehler Erben in Panik begehen und wie Unternehmer mit Pflichtteilsverzicht, Gesellschaftsvertrag und Testament vorsorgen.

In dieser Folge:

  • Pflichtteil als Liquiditätsfalle
  • Unternehmensbewertung und Pflichtteil
  • Typische Fehler der Erben
  • Stundung und Verhandlungslösungen
  • Pflichtteilsverzicht als Vorsorge
  • Gesellschaftsvertrag und Testament abstimmen

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Häufige Fragen

Warum ist der Pflichtteil für Familienunternehmen gefährlich?
Der Pflichtteil ist eine sofort fällige Geldforderung, die sich am Unternehmenswert bemisst. Ist das Vermögen im Betrieb gebunden, fehlt oft die Liquidität für die Auszahlung.

Kann der Pflichtteil gestundet werden?
Ja, das Nachlassgericht kann den Pflichtteil auf Antrag stunden, wenn die sofortige Zahlung den Erben unbillig hart treffen würde, etwa weil er sonst das Unternehmen verkaufen müsste.

Wie können Unternehmer vorsorgen?
Am sichersten ist ein notarieller Pflichtteilsverzicht, oft gegen Abfindung. Ergänzend sollten Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt sein.

Alle Folgen des protego legal Podcasts finden Sie auf unserer Podcast-Seite.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht

Über den Autor

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht · Testamentsvollstrecker · Managing Partner

Andreas Abel berät seit 2010 ausschließlich im Erbrecht. Seine Schwerpunkte sind die steueroptimierte Vermögensnachfolge, Testamente, Familiengesellschaften und Stiftungen sowie Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklungen.

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