Wie Sie Ihr Erbe vor Scheidungsrisiken effektiv schützen

Wie Sie Ihr Erbe vor Scheidungsrisiken effektiv schützen

Erbrecht nach der Scheidung: Wie ein Geschiedenentestament verhindert, dass der Ex-Partner über die Kinder erbt.

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Nach der Scheidung kann Ihr Vermögen über die gemeinsamen Kinder an den Ex-Partner zurückfließen. In dieser Folge von „protego legal | Erben. Vererben. Vermögen sichern.“ erklären die Fachanwälte für Erbrecht diese Bumerang-Falle. Wir zeigen, wie ein Geschiedenentestament und ein Testamentsvollstrecker verhindern, dass der Ex-Partner als Elternteil das Erbe minderjähriger Kinder verwaltet oder selbst erbt, und welche steuerlichen Punkte Sie dabei beachten sollten.

In dieser Folge:

  • Die Bumerang-Falle nach der Scheidung
  • Wie der Ex-Partner über die Kinder erbt
  • Vermögenssorge bei minderjährigen Kindern
  • Das Geschiedenentestament
  • Testamentsvollstrecker statt Ex-Partner
  • Steuerliche Aspekte

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Häufige Fragen

Kann mein Ex-Partner nach der Scheidung von mir erben?
Nicht direkt, aber über die gemeinsamen Kinder: Erben die Kinder und versterben sie später ohne eigene Nachkommen, kann der Ex-Partner als Elternteil gesetzlicher Erbe werden.

Was ist ein Geschiedenentestament?
Ein Testament, das mit Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnissen verhindert, dass Vermögen über die Kinder an den früheren Ehepartner gelangt.

Wer verwaltet das Erbe minderjähriger Kinder?
Grundsätzlich der sorgeberechtigte Elternteil, also oft der Ex-Partner. Im Testament kann man ihn von der Vermögenssorge ausschließen und einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Alle Folgen des protego legal Podcasts finden Sie auf unserer Podcast-Seite.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht

Über den Autor

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht · Testamentsvollstrecker · Managing Partner

Andreas Abel berät seit 2010 ausschließlich im Erbrecht. Seine Schwerpunkte sind die steueroptimierte Vermögensnachfolge, Testamente, Familiengesellschaften und Stiftungen sowie Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklungen.

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