Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht
| |

Welche Vorteile bietet eine Familiengesellschaft gegenüber einer einfachen Erbengemeinschaft?

Eine Familiengesellschaft, oft auch als Familienpool bezeichnet, bietet gegenüber einer einfachen Erbengemeinschaft erhebliche Vorteile in den Bereichen Kontrolle, Vermögensschutz und steuerliche Optimierung. Während eine Erbengemeinschaft oft konfliktträchtig ist und zur Zersplitterung des Vermögens führen kann, ermöglicht die Gesellschaft eine geordnete Verwaltung über Generationen hinweg

Die wesentlichen Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Vermeidung von Streit und Zersplitterung

  • Schutz vor Teilungsversteigerung: In einer Erbengemeinschaft oder bei Bruchteilseigentum kann jeder Miteigentümer jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, was oft zur verlustreichen Teilungsversteigerung von Immobilien führt. Eine Familiengesellschaft verhindert dies, da das Vermögen der Gesellschaft gehört und einzelne Mitglieder lediglich Anteile halten, für deren Kündigung im Gesellschaftsvertrag geordnete Abfindungsregeln festgelegt werden können.
  • Erhalt von Sachwerten: Besonders bei schwer teilbaren Werten, wie einer großen Gewerbeimmobilie oder einem bunten Mix aus verschiedenen Objekten, spielt der Pool seine Stärke aus. Statt Vermögenswerte mühsam real aufzuteilen, werden die Erben an der Gesellschaft beteiligt, was eine gerechte Beteiligung am Gesamtpaket sicherstellt.

2. Erhalt der Kontrolle durch die Elterngeneration

  • Stimmrechte entkoppeln: Ein entscheidender Vorteil ist die Möglichkeit, disquotale Stimmenrechte zu vereinbaren. Eltern können beispielsweise 90 % der Vermögenssubstanz an ihre Kinder übertragen, um Steuern zu sparen, behalten aber über den Gesellschaftsvertrag weiterhin 76 % der Stimmrechte und damit die volle Entscheidungsgewalt.
  • Geschäftsführung: In der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) können die Eltern als Komplementäre die Geschäfte führen, während die Kinder als Kommanditisten zwar am Wert beteiligt sind, aber wenig Mitspracherechte haben.

3. Schutz vor externen Zugriffen (Asset Protection)

  • Ausschluss von Schwiegerkindern: Durch entsprechende Klauseln im Gesellschaftsvertrag kann verhindert werden, dass im Falle einer Scheidung eines Kindes Teile des Familienvermögens an den Ex-Partner abfließen. Gesellschafter können beispielsweise verpflichtet werden, Eheverträge zu schließen, um die Beteiligung im Falle einer Scheidung zu schützen.
  • Einschränkung der Anteilsübertragung: Der Vertrag kann festlegen, dass Anteile nur innerhalb der Familie weitergegeben werden dürfen, was den Einfluss familienfremder Dritter verhindert.

4. Steuerliche Vorteile und finanzielle Absicherung

  • Nutzung von Freibeträgen: Durch die schrittweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen können die Schenkungsteuerfreibeträge (alle 10 Jahre) optimal ausgenutzt werden, um das Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen.
  • Nießbrauch und Entnahmerechte: Eltern können sich bei der Übertragung einen Nießbrauchsvorbehalt sichern, durch den sie weiterhin die Erträge (z. B. Mieten) erhalten, obwohl die Kinder bereits Eigentümer sind. Zudem können Mindestentnahmerechte vereinbart werden, um die Altersvorsorge der Eltern unabhängig von der tatsächlichen Gewinnverteilung abzusicher

5. Einbindung Minderjähriger

Kinder oder Enkelkinder können bereits frühzeitig als Kommanditisten eingebunden werden. Da sie als Kommanditisten nicht persönlich haften und durch den Gesellschaftsvertrag oft noch keine Mitspracherechte haben, ist dies ein rechtlich sicheres Mittel, um frühzeitig mit dem steueroptimierten Vermögensaufbau für die Nachkommen zu beginnen

Fazit

Zusammenfassend bietet die Familiengesellschaft eine Struktur, die das Familienvermögen bündelt, die Handlungsfähigkeit der Gründer sichert und das Vermögen vor den typischen Risiken einer ungesteuerten Erbfolge schützt

Lassen Sie sich jetzt beraten!

Weitere Beiträge