Haus geerbt – behalten, verkaufen oder Miterben auszahlen?
Haus geerbt: Behalten, verkaufen oder Miterben auszahlen? Erbengemeinschaft, Bewertung und Steuern bei geerbten Immobilien.
Weiterlesen: Haus geerbt – behalten, verkaufen oder Miterben auszahlen?Haus geerbt – behalten, verkaufen oder die Miterben auszahlen? In dieser Folge von „protego legal | Erben. Vererben. Vermögen sichern.“ erklären die Fachanwälte für Erbrecht, vor welchen Entscheidungen Erben einer Immobilie stehen und warum vorschnelle Schritte teuer werden. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir, wo emotionale Bindung und wirtschaftliche Interessen aufeinanderprallen, welche rechtlichen und steuerlichen Fallstricke drohen und wie eine klare Struktur die Lösung bringt.
In dieser Folge:
- Behalten, verkaufen oder auszahlen?
- Die Immobilie in der Erbengemeinschaft
- Miterben auszahlen und finanzieren
- Verkauf und Teilungsversteigerung
- Steuerliche Fallstricke
- Praxisbeispiel und Lösungsweg
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Häufige Fragen
Muss ich eine geerbte Immobilie verkaufen?
Nein. Erben können die Immobilie behalten, gemeinsam vermieten oder ein Erbe übernimmt sie und zahlt die anderen aus. Ohne Einigung droht aber die Teilungsversteigerung.
Fällt Erbschaftsteuer auf ein geerbtes Haus an?
Das hängt von Wert und Freibetrag ab. Das selbstgenutzte Familienheim kann für Ehegatten und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben, wenn sie es zehn Jahre selbst bewohnen.
Was kostet es, Miterben auszuzahlen?
Maßgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie. Ein Gutachten schafft eine belastbare Grundlage für die Auszahlung und beugt Streit vor.
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