Der unsichtbare Countdown: Erbe, Bank & Steuerfalle

Der unsichtbare Countdown: Erbe, Bank & Steuerfalle

Erbschaft dem Finanzamt melden: Warum die Bankmeldung nicht reicht und die Drei-Monats-Frist zur Anzeigepflicht gilt.

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Die Bank meldet den Erbfall dem Finanzamt – reicht das? In dieser Folge von „protego legal | Erben. Vererben. Vermögen sichern.“ erklären die Fachanwälte für Erbrecht, warum die automatische Bankmeldung Erben nicht von ihrer eigenen Anzeigepflicht befreit und wie schnell man in die Steuerfalle tappt. Wir zeigen, welche Frist läuft, was beim Finanzamt tatsächlich ankommt und warum eine rechtzeitige, schriftliche Anzeige des Erwerbs Sie vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung schützt.

In dieser Folge:

  • Was die Bank dem Finanzamt meldet
  • Die eigene Anzeigepflicht der Erben
  • Die Drei-Monats-Frist
  • Was passiert, wenn niemand meldet
  • Erbschaftsteuererklärung richtig abgeben
  • Praxisbeispiele und Tipps

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Sie haben geerbt und sind unsicher, was Sie dem Finanzamt melden müssen? Die Fachanwälte für Erbrecht von protego legal beraten bundesweit per Videocall. Jetzt Onlinetermin vereinbaren

Häufige Fragen

Muss ich eine Erbschaft selbst dem Finanzamt melden?
Ja. Jeder Erwerber muss den Erbfall innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen – unabhängig davon, ob die Bank bereits gemeldet hat.

Was meldet die Bank dem Finanzamt?
Banken melden die Guthaben und Depots des Verstorbenen. Andere Vermögenswerte wie Immobilien, Bargeld oder Auslandsvermögen sind darin nicht enthalten.

Wann entfällt die Anzeigepflicht?
Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Erwerb auf einem notariellen Testament beruht, das vom Nachlassgericht eröffnet wurde, und sich das Verhältnis zum Erblasser zweifelsfrei ergibt. Das gilt nicht, wenn Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen zum Nachlass gehören. Im Zweifel sollten Sie anzeigen.

Alle Folgen des protego legal Podcasts finden Sie auf unserer Podcast-Seite.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht

Über den Autor

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht · Testamentsvollstrecker · Managing Partner

Andreas Abel berät seit 2010 ausschließlich im Erbrecht. Seine Schwerpunkte sind die steueroptimierte Vermögensnachfolge, Testamente, Familiengesellschaften und Stiftungen sowie Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklungen.

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