Pflichtteil-Schock: Wenn das Erbe zur Schuldenfalle wird

Pflichtteil-Schock: Wenn das Erbe zur Schuldenfalle wird

Pflichtteil und Familienhaus: Auskunftspflicht, Wertgutachten und Wege, die Pflichtteilsforderung zu zahlen, ohne zu verkaufen.

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Das Familienhaus geerbt – und plötzlich steht eine hohe Pflichtteilsforderung im Raum. In dieser Folge von „protego legal | Erben. Vererben. Vermögen sichern.“ erklären die Fachanwälte für Erbrecht, welche Pflichten Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten haben, wo typische Streitpunkte und gefährliche Denkfehler liegen und wie Sie Transparenz schaffen. Wir zeigen, wie Sie Ihre Liquidität sichern und welche Optionen es gibt, um das Familienhaus zu halten.

In dieser Folge:

  • Wenn der Pflichtteil zur Schuldenfalle wird
  • Auskunftspflicht und Nachlassverzeichnis
  • Wertermittlung der Immobilie
  • Typische Streitpunkte und Denkfehler
  • Liquidität sichern: Stundung, Raten, Finanzierung
  • Optionen, um das Familienhaus zu retten

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Häufige Fragen

Was muss ich als Erbe dem Pflichtteilsberechtigten mitteilen?
Der Erbe muss Auskunft über den Bestand des Nachlasses und über Schenkungen der letzten zehn Jahre geben, in der Regel durch ein Nachlassverzeichnis. Auf Verlangen ist der Wert der Immobilie zu ermitteln.

Muss ich das Haus verkaufen, um den Pflichtteil zu zahlen?
Nicht unbedingt. Möglich sind eine Finanzierung, eine Ratenzahlung nach Vereinbarung oder eine gerichtliche Stundung, wenn die sofortige Zahlung unbillig hart wäre.

Wie wird der Wert des Familienhauses bestimmt?
Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Todestag, meist durch ein Sachverständigengutachten. Die Bewertung ist häufig der größte Streitpunkt.

Alle Folgen des protego legal Podcasts finden Sie auf unserer Podcast-Seite.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht

Über den Autor

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht · Testamentsvollstrecker · Managing Partner

Andreas Abel berät seit 2010 ausschließlich im Erbrecht. Seine Schwerpunkte sind die steueroptimierte Vermögensnachfolge, Testamente, Familiengesellschaften und Stiftungen sowie Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklungen.

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