Enterbte Frau prüft Unterlagen in modernem Wohnhaus – Anspruch auf Auskunft und Transparenz im Pflichtteilsrecht

Enterbt? Ihr Recht auf volle Transparenz

So setzen Sie Ihren Auskunftsanspruch durch

Der Tod eines nahen Angehörigen ist emotional belastend – zu erfahren, dass man im Testament nicht bedacht wurde, oft ein Schock. Doch Enterbung bedeutet nicht, leer auszugehen. Das Gesetz sichert Ihnen den Pflichtteil zu, eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass.
Um diesen Anspruch jedoch exakt berechnen zu können, benötigen Sie Informationen, die Ihnen die Erben oft nicht freiwillig geben. Hier erfahren Sie, welche weitreichenden Auskunftsrechte Sie haben.

Ihre zentralen Rechte auf einen Blick

Als Pflichtteilsberechtigter (Kind, Ehegatte oder in bestimmten Fällen Eltern) haben Sie gegenüber den Erben folgende Ansprüche.

1. Das vollständige Nachlassverzeichnis

Sie können ein detailliertes Verzeichnis verlangen, das alle Bestände zum Zeitpunkt des Todes auflistet. Dies umfasst:

  • Aktiva: Bankguthaben, Wertpapiere (unter Berücksichtigung latenter Steuern), Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck und wertvoller Hausrat.
  • Passiva: Schulden, Darlehen, Hypotheken und die Kosten der Bestattung.
  • Schenkungen: Alle Zuwendungen des Erblassers der letzten 10 Jahre. Bei Schenkungen an Ehegatten gibt es keine Zeitgrenze – diese müssen immer angegeben werden

2. Anspruch auf Wertermittlung

Hinterlässt der Erblasser Immobilien, Unternehmen oder Kunstwerke, haben Sie das Recht auf eine professionelle Wertermittlung durch Sachverständige. Die Kosten hierfür trägt der Nachlass, sodass Ihr Pflichtteil nicht durch falsche Schätzungen geschmälert wird.

3. Form der Auskunft & Kontrolle

  • Privates vs. Notarielles Verzeichnis: Sie können verlangen, dass ein Notar das Verzeichnis erstellt, um eine höhere Genauigkeit zu gewährleisten.
  • Recht auf Hinzuziehung: Sie dürfen persönlich anwesend sein, wenn das Verzeichnis erstellt wird.
  • Eidesstattliche Versicherung: Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit muss der Erbe die Vollständigkeit an Eides statt versichern
  • Hinterlässt der Erblasser Immobilien, Unternehmen oder Kunstwerke, haben Sie das Recht auf eine professionelle Wertermittlung durch Sachverständige. Die Kosten hierfür trägt der Nachlass, sodass Ihr Pflichtteil nicht durch falsche Schätzungen geschmälert wird.

Achtung: Die Zeit läuft!

Ihr Pflichtteilsanspruch und damit auch der Auskunftsanspruch unterliegen der Verjährung. In der Regel haben Sie drei Jahre Zeit, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von der Enterbung erfahren haben.


Wichtig: Ein einfaches Anschreiben an den Erben hemmt die Verjährung nicht. Nur durch Verhandlungen oder eine gerichtliche Klage kann die Frist gestoppt werden.

Warum professionelle Hilfe entscheidend ist

Die Berechnung des Pflichtteils ist komplex. Es müssen Güterstände geprüft, Schenkungen „abgeschmolzen“ und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht erkennt Lücken im Nachlassverzeichnis und setzt Ihre Ansprüche – wenn nötig auch gerichtlich – durch.

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