Erbausschlagung: Wann und wie Sie ein Erbe richtig ablehnen
Erbe ausschlagen: Sechs-Wochen-Frist, Haftung für Nachlassschulden und Wege zur Haftungsbeschränkung.
Weiterlesen: Erbausschlagung: Wann und wie Sie ein Erbe richtig ablehnenMit dem Erbe übernehmen Sie auch die Schulden. In dieser Folge von „protego legal | Erben. Vererben. Vermögen sichern.“ erklären die Fachanwälte für Erbrecht das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge und wie man ungewollt Erbe wird. Wir beleuchten die Sechs-Wochen-Frist für die Ausschlagung, die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung, wenn die Frist abgelaufen ist, und strategische Überlegungen zur Ausschlagung – auch mit Blick auf den Pflichtteil.
In dieser Folge:
- Gesamtrechtsnachfolge: Erbe mit allen Schulden
- Die Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung
- Form und Ablauf der Ausschlagung
- Haftung begrenzen bei überschuldetem Nachlass
- Taktische Ausschlagung und Pflichtteil
- Folgen für Kinder und weitere Erben
Mehr zum Thema auf protego.legal:
- Das Erbe ausschlagen – ja oder nein?
- Erbe oder Schuldenfalle: Haftung begrenzen
- Pflichtteil trotz Ausschlagung: taktische Ausschlagung
- Nachlass abwickeln
Sie überlegen, ein Erbe auszuschlagen? Die Fachanwälte für Erbrecht von protego legal beraten bundesweit per Videocall. Jetzt Onlinetermin vereinbaren
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung als Erbe. Lebte der Verstorbene im Ausland oder hielt sich der Erbe dort auf, gelten sechs Monate.
Wie schlage ich ein Erbe aus?
Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt – zur Niederschrift beim Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar.
Was tun, wenn die Frist abgelaufen ist?
Bei einem überschuldeten Nachlass lässt sich die Haftung etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz auf den Nachlass beschränken. Unter Umständen kommt auch eine Anfechtung der Annahme in Betracht.
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