Enterbte Frau prüft Unterlagen in modernem Wohnhaus – Anspruch auf Auskunft und Transparenz im Pflichtteilsrecht

Enterbt?

So sichern Sie sich Ihren gesetzlichen Pflichtteil

Wer durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde, fühlt sich oft übergangen. Doch das deutsche Erbrecht garantiert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass: den Pflichtteil.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Nicht jeder Verwandte ist pflichtteilsberechtigt. Der Gesetzgeber beschränkt diesen Kreis auf:

  • Abkömmlinge: Kinder (auch adoptiert oder nichtehelich). Enkel nur, wenn deren Eltern bereits verstorben sind.
  • Ehegatten & Lebenspartner: Der überlebende Partner einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Eltern: Nur wenn der Verstorbene keine Kinder hinterlässt.
  • Wichtig: Geschwister haben grundsätzlich keinen Pflichtteilsanspruch:

Die Berechnung: Wie viel steht Ihnen zu?

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Um die genaue Summe zu ermitteln, muss zunächst der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt festgestellt werden

Ihr stärkstes Werkzeug: Der Auskunftsanspruch

Da Pflichtteilsberechtigte oft keinen Einblick in das Vermögen haben, gewährt ihnen das Gesetz einen umfassenden Auskunftsanspruch.

Die Erben müssen ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen, das Folgendes enthalten muss:

  • Aktiva: Bankguthaben, Immobilien, Wertpapierdepots (unter Abzug latenter Steuern), Fahrzeuge und wertvoller Hausrat.
  • Passiva: Schulden, Bestattungskosten und Hypotheken.
  • Schenkungen: Alle relevanten Zuwendungen der letzten 10 Jahre

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Warum professionelle Hilfe entscheidend ist

Die Berechnung des Pflichtteils ist komplex. Es müssen Güterstände geprüft, Schenkungen „abgeschmolzen“ und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht erkennt Lücken im Nachlassverzeichnis und setzt Ihre Ansprüche – wenn nötig auch gerichtlich – durch.

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