Pflichtteil trotz verschenkter Immobilie – Die Wahrheit über die 10-Jahres-Frist

Pflichtteil trotz verschenkter Immobilie – Die Wahrheit über die 10-Jahres-Frist

Pflichtteilsergänzung: Warum Enterbte trotz verschenkter Immobilie Ansprüche haben und die Zehn-Jahres-Frist bei Nießbrauch nicht läuft.

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Enterbt – und das Familienvermögen wurde schon zu Lebzeiten verschenkt? In dieser Folge von „protego legal | Erben. Vererben. Vermögen sichern.“ erklären die Fachanwälte für Erbrecht, wann Enterbte trotzdem Ansprüche haben. Wir zeigen, wie die Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen funktioniert, warum die Zehn-Jahres-Frist bei vorbehaltenem Nießbrauch oder Wohnrecht oft gar nicht läuft und welche Steuer- und Verjährungsfallen Enterbte kennen müssen.

In dieser Folge:

  • Pflichtteil trotz verschenkter Immobilie
  • So funktioniert die Pflichtteilsergänzung
  • Warum die Zehn-Jahres-Frist oft nicht läuft
  • Nießbrauch und Wohnrecht als Fristfalle
  • Auskunft über Schenkungen verlangen
  • Steuer- und Verjährungsfallen

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn das Haus verschenkt wurde?
Ja, möglicherweise. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden über den Pflichtteilsergänzungsanspruch berücksichtigt, der Wert sinkt dabei um ein Zehntel pro Jahr.

Warum läuft die Zehn-Jahres-Frist manchmal nicht?
Hat sich der Schenker wesentliche Nutzungsrechte vorbehalten, etwa einen Nießbrauch an der ganzen Immobilie, beginnt die Frist nach der Rechtsprechung nicht zu laufen.

Gilt die Zehn-Jahres-Frist auch bei Schenkungen an den Ehegatten?
Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe, also oft erst mit dem Erbfall.

Alle Folgen des protego legal Podcasts finden Sie auf unserer Podcast-Seite.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht

Über den Autor

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht · Testamentsvollstrecker · Managing Partner

Andreas Abel berät seit 2010 ausschließlich im Erbrecht. Seine Schwerpunkte sind die steueroptimierte Vermögensnachfolge, Testamente, Familiengesellschaften und Stiftungen sowie Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklungen.

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