Warum Ihr Haus plötzlich der Schwägerin gehört

Warum Ihr Haus plötzlich der Schwägerin gehört

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament: Fünf Irrtümer, warum unverheiratete Paare leer ausgehen und Verwandte miterben.

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„Das regelt sich schon.“ Tut es nicht. Ohne Testament entscheidet das BGB, wer Ihr Vermögen bekommt, und das Ergebnis überrascht die meisten: Ihr Ehepartner erbt nicht automatisch alles, Ihre Kinder können sofort ihren Anteil verlangen, und Ihr gemeinsames Haus wird zur Erbengemeinschaft mit Leuten, die Sie sich nicht ausgesucht haben. In dieser Episode sprechen wir über die fünf häufigsten Irrtümer rund um die gesetzliche Erbfolge, warum unverheiratete Paare im Erbfall komplett leer ausgehen und welche steuerlichen Fehler zehntausende Euro kosten. Kein Juristendeutsch, keine Panikmache, nur Klartext: Wann reicht ein handschriftliches Testament? Wann brauchen Sie einen Notar? Und was müssen Sie regeln, damit Ihre Familie nicht vor Gericht landet?

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt wirklich, wenn kein Testament existiert? → Fünf gute Gründe für ein Testament

Erbengemeinschaft: Warum Ihr Eigenheim zum Problem wird → Die ersten Schritte nach dem Erbfall

Unverheiratet, enterbt: Die Sonderstellung nichtehelicher Partner → Testamente gestalten

Berliner Testament: Schutz oder Steuerfalle? → [Erbschaftsteuer vermeiden] (https://protego.legal/kompetenzen/vermoegen-schuetzen/erbschaftssteuer-vermeiden/))

Pflichtteil vs. Enterbung: Was geht, was nicht → Pflichtteil: Wann Kinder trotz Testament erben

Steuerliche Freibeträge richtig nutzen → Erbschaftsteuer vermeiden

Handschriftliches Testament vs. Notar: Wann reicht was? → So erstellen Sie ein rechtswirksames Testament

Die 6 häufigsten Fehler im Testament → 6 häufige Fehler im Testament

Weiterführend:

Sie möchten verhindern, dass die gesetzliche Erbfolge greift? Die Fachanwälte für Erbrecht von protego legal beraten bundesweit per Videocall. Jetzt Onlinetermin vereinbaren

Alle Folgen des protego legal Podcasts finden Sie auf unserer Podcast-Seite.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht

Über den Autor

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht · Testamentsvollstrecker · Managing Partner

Andreas Abel berät seit 2010 ausschließlich im Erbrecht. Seine Schwerpunkte sind die steueroptimierte Vermögensnachfolge, Testamente, Familiengesellschaften und Stiftungen sowie Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklungen.

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