Erst nach langer Zeit aufgefundenes Testament bleibt wirksam
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Erst nach langer Zeit aufgefundenes Testament bleibt wirksam

Wenn ein eigenhändig verfasstes Testament erst lange Zeit nach dem Tod des Verfassers dem Nachlassgericht zur Eröffnung vorgelegt wird, begründet dies nicht unbedingt den Verdacht, es sei gefälscht. Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 15.10.2014) zu entscheiden.

Kombination aus Worten und Pfeildiagrammen kein Testament
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Kombination aus Worten und Pfeildiagrammen kein Testament

Den Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachlassregelung sind normalerweise nur wenig Grenzen gesetzt. Was aber die formellen Anforderungen an ein handschriftliches Testament anbelangt, sind Gesetz und Rechtsprechung sehr streng, wie folgende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 11.02.2013 zeigt:

Zur Frage der Testierfähigkeit – wer kann ein wirksames Testament erstellen ?
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Zur Frage der Testierfähigkeit – wer kann ein wirksames Testament erstellen ?

Wer für seinen Tod Regelungen in einem letzten Willen treffen will, muss testierfähig sein. So schreibt es das Gesetz vor. Doch ab wann ist man testierfähig und vor allem: bis wann ? Insbesondere im hohen Alter oder bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit erlangt diese Frage besondere Bedeutung.