Erst nach langer Zeit aufgefundenes Testament bleibt wirksam
Wenn ein eigenhändig verfasstes Testament erst lange Zeit nach dem Tod des Verfassers dem Nachlassgericht zur Eröffnung vorgelegt wird, begründet dies nicht unbedingt den Verdacht, es sei gefälscht. Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 15.10.2014) zu entscheiden.