Kein Anspruch auf vorzeitiges Erbe
Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man von seinen Eltern bereits zu deren Lebzeiten vorzeitig sein Erbe zu beanspruchen könne. Einen solchen Anspruch kennt das deutsche Erbrecht nicht. Vorzeitig kann man allenfalls durch freiwillige Leistungen des Elternteils bedacht werden.