Gleichzeitiges Versterben: Ist das möglich?
Die Auslegung von Klauseln zum gleichzeitigen Versterben (wie z. B. „falls uns beiden etwas zustößt“ oder „bei gleichzeitigem Ableben“) gehört zu den komplexesten Aufgaben in der erbrechtlichen Praxis, da die statistische Wahrscheinlichkeit eines exakt zeitgleichen Todes im medizinischen Sinne äußerst gering ist. Wir klären Sie gerne über die Hintergründe auf. Bei der Interpretation solcher Klauseln…